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aktuelle Seite: Home » GESCHÄFTSKUNDEN » STROM » ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Allgemeine Informationen

Kundeninformation zur Stromkennzeichnung
Alle Stromlieferanten sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG vom 07.07.2005) verpflichtet, die Zusammensetzung des gelieferten Stroms, die damit verbundenen Umweltauswirkungen und die entsprechenden Durchschnittswerte
der Stromerzeugung in Deutschland auszuweisen (Stormkennzeichen). In der folgenden Datei ist der gesamte Strommix der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH in 2011 dargestellt.
  Stromkennzeichnung_2011.pdf

Veröffentlichungspflichten von EEG-Daten

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 wird eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage entsprechend § 3 AusglMechV von den Letztverbrauchern erhoben. Diese EEG-Umlage ist von den Übertragungsnetzbetreibern bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen. Nähere Informationen zur EEG-Umlage erhalten Sie hier:

EEG-Umlage 2013

Schlichtungsstelle ENERGIE

Ein Verbraucher ist berechtigt,  nach § 111b Absatz 1 Satz 1 EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE zu beantragen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Tel.: 030/2757240-0; Fax: 030/2757240-69;  E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de; Internet: www.schlichtungsstelleenergie.de

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas                      

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Tel.: 030/22480-500; Fax: 030/22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Neun Prozent des Jahresenergieverbrauches will Deutschland bis 2017 dauerhaft einsparen. Um dieses Ziel auch zu erreichen, wurde das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verabschiedet. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 vollständig um. Das Gesetz verpflichtet den Energiedienstleister sein Angebot im Bereich Energieberatung und -einsparung breiter für den Kunden aufzustellen bzw. den Kunden über sein Einsparungspotenzial zu informieren.

Informationen über wirksame Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und verfügbare Angebote dazu finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter:

www.bfee-online.de

Weitere Informationen zu Energieeffizienzmaßnahmen mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite:

www.ganz-einfach-energiesparen.de
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Freitag
09.00 - 13.00 Uhr
jeden ersten Samstag
im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Kundenbüro:
03774-1520-22 /-29

Bankverbindung:
Erzgebirgssparkasse 
(BLZ 870 540 00)
Kto.-Nr. 3 931 730 629

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   Große Kreisstadt
   Schwarzenberg
envia Mitteldeutsche
Energie AG
www.enviam.de