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Häufige Fragen rund um Energieversorgung bei den Stadtwerken Schwarzenberg


In unseren FAQs finden Sie schnell die wichtigsten Informationen zu Strom, Gas, Verträgen, Abrechnungen, Zählerständen und Kündigungen. Wir erklären verständlich, was Sie bei Umzug, Anbieterwechsel oder Zahlungsschwierigkeiten beachten müssen. So haben Sie jederzeit Transparenz und Sicherheit rund um Ihre Energieversorgung in Schwarzenberg und Umgebung.

Allgemeine Fragen


Antworten zu grundlegenden Themen wie Störungsservice, Netzbetreiber, Grundversorgung und dem Unterschied zwischen Energieanbieter und Netzbetreiber.

Privatkunden haben das Recht, ihren mit den Stadtwerken Schwarzenberg geschlossenen Energieliefervertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen.
Der Widerruf ist dabei an keine besondere Form gebunden – er kann also formlos erfolgen. Alternativ können Sie auch das vom Gesetzgeber bereitgestellte Widerrufsformular nutzen.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich in Notfällen bitte an unseren Entstörungsdienst unter 03774 62109.

Gerne helfen wir Ihnen auch tagsüber weiter. Bei Störungen während unserer Öffnungszeiten sind wir per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke–schwarzenberg.de oder per Telefon unter 03774 1520-200 für Sie da. Die 03774 62109 können Sie natürlich auch benutzen.

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, § 36 Abs. 1 Satz 1) verankert.
Sie gewährleistet, dass jeder Haushalt – unabhängig vom Standort – Anspruch auf eine Belieferung mit Strom und Gas hat. Damit dies sichergestellt ist, muss es in jedem Netzgebiet ein Energieunternehmen geben, das die Grundversorgung übernimmt. In der Regel ist dies das Versorgungsunternehmen, das die meisten Kunden innerhalb des jeweiligen öffentlichen Netzes beliefert.

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Energienetzes sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Wartung und Instandhaltung der Kabel und Leitungen, die für die Versorgung mit Strom und Gas benötigt werden.

Der Energieanbieter hingegen liefert Ihnen auf Grundlage eines Vertrags die Energie. Während Sie Ihren Anbieter für Strom und Gas frei wählen und wechseln können, ist der zuständige Netzbetreiber standortgebunden und nicht wechselbar.

Abschlagszahlungen sind Ihre monatlichen Zahlungen für Strom und Gas an die Stadtwerke Schwarzenberg.
Die Höhe des Abschlags orientiert sich an den voraussichtlichen Jahreskosten, die gleichmäßig auf die Monate verteilt werden.

Am Jahresende wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Zahlungen verglichen:

  • Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift.
  • Haben Sie mehr verbraucht, wird der Differenzbetrag nachberechnet.

So zahlen Sie bequem regelmäßig einen festen Betrag und behalten Ihre Energiekosten im Überblick.

Fragen zu Ihrem Vertrag


Alles zu Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechten und wie Sie Ihre Energieverträge bei den Stadtwerken Schwarzenberg einfach verwalten.

Informationen zu Ihrer Vertragslaufzeit finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen Ihres Antragsformulars sowie auf Ihrer letzten Rechnung.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne zur Verfügung.

Wenn Sie umziehen, endet Ihr bestehender Strom- oder Gasvertrag automatisch an der alten Adresse. Deshalb ist eine Kündigung erforderlich. Der Nachmieter schließt anschließend einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken Schwarzenberg ab.

Hinweis: Teilen Sie uns Ihren Umzug bitte rechtzeitig mit – so stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt erstellt wird und Sie keine doppelte Zahlung leisten.

Ausnahme: Bei Ehepaaren besteht die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag gegenseitig zu übernehmen, ohne dass eine Kündigung nötig ist.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr bestehender Vertrag auch an Ihrer neuen Adresse weitergeführt werden kann. Eine Vertragsfortführung ist möglich, wenn an der neuen Abnahmestelle die gleichen Konditionen gelten wie bisher.

Damit wir dies schnell für Sie klären können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen:

  • die neue Adresse,
  • das geplante Einzugsdatum,
  • sowie die Zählernummer am neuen Standort.

Melden Sie sich einfach bei uns – wir übernehmen die Prüfung und informieren Sie, ob Ihr Vertrag nahtlos weiterläuft oder ob eine Anpassung erforderlich ist.

Fragen zur Rechnung


Erklärungen zu Abschlagszahlungen, Arbeitspreis, Grundpreis und zur Jahresabrechnung – damit Sie Ihre Energiekosten im Blick behalten.

  • Mit SEPA-Lastschriftmandat:
    Liegt uns ein SEPA-Mandat vor, wird Ihr Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Eine Nachzahlung buchen wir bequem von Ihrem Konto ab.

  • Ohne SEPA-Lastschriftmandat:
    In diesem Fall können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen, damit wir Ihr Guthaben auf das gewünschte Konto überweisen.
    Nachzahlungen können Sie entweder selbst überweisen oder ganz einfach an unserem Kassenautomaten während der Öffnungszeiten begleichen.

Einmal im Jahr – zum Stichtag 31. Dezember – erstellen wir für alle Kunden eine Jahresabrechnung. Darin wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch mit den bereits gezahlten Abschlägen verglichen. So sehen Sie transparent, ob sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt.

  • Guthaben: Ein zu viel gezahlter Betrag wird Ihnen selbstverständlich erstattet.

  • Nachzahlung: Liegt Ihr Verbrauch über den Abschlagszahlungen, stellen wir Ihnen den Differenzbetrag in Rechnung.

Die Abrechnung versenden wir Mitte Januar des Folgejahres per Post/E-Mail. So haben Sie frühzeitig Klarheit über Ihre Energiekosten des vergangenen Jahres.

Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung oder wenn Sie Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser Kundenservice jederzeit gerne weiter.

Fragen zu Umzug und An- und Abmeldung


Welche Schritte sind bei Einzug oder Auszug wichtig? Hier erfahren Sie, welche Daten und Unterlagen Sie für eine schnelle Ummeldung benötigen.

Damit wir Ihren Vertrag schnell und korrekt anlegen können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen:

  • Persönliche Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen oder wichtige Mitteilungen
  • Adresse der Verbrauchsstelle: also Ihre neue Anschrift
  • Bankverbindung: für die einfache Abwicklung von Guthaben und Abschlägen
  • Zählerdaten: Zählernummer und die dazugehörigen Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe/Einzugs

Gut zu wissen:
Sie können uns diese Informationen ganz unkompliziert auch online über unser Formular „An- und Abmeldung zur Belieferung mit Energie“ mitteilen.

 

Gerne können Sie uns auch eine Kopie Ihres Übergabeprotokolls zur Wohnungsübernahme zukommen lassen.
Damit wir Ihre Abmeldung vollständig bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Zählerstände mit Ablesedatum am Tag der Schlüsselübergabe (Auszug)
  • Ihre neue Rechnungsanschrift
  • Name und Anschrift Ihres Vermieters
  • Unterschriften von Ihnen und Ihrem Vermieter

So stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt erstellt wird und alle relevanten Daten vollständig vorliegen.

Damit Ihr Auszug reibungslos abläuft und Ihre Abrechnung korrekt erstellt werden kann, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen:

  • Kündigung: Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug, damit wir Ihren Strom- oder Gasliefervertrag beenden können. Nutzen Sie dafür ganz bequem unser Formular zur An- und Abmeldung.

  • Übergabeprotokoll: Nach der Wohnungsübergabe senden Sie uns bitte eine Kopie des Protokolls mit folgenden Angaben:

    • Zählerstände mit Ablesedatum am Tag der Schlüsselübergabe

    • Ihre neue Rechnungsanschrift

    • Name und Anschrift Ihres Vermieters

    • Unterschrift von Ihnen sowie Ihres Vermieters

So stellen wir sicher, dass Ihre Abrechnung rechtzeitig und korrekt erstellt wird.

Unser Service für Sie:
Damit im Umzugsstress nichts untergeht, haben wir für Sie einen praktischen Umzugsratgeber zusammengestellt.

Gut zu wissen:
Wir können Sie auch außerhalb von Schwarzenberg zuverlässig mit Strom und Gas beliefern. Sprechen Sie uns einfach an – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause.

Fragen zur Belieferung mit Strom, Gas oder Wärme


Informationen zu unseren Stromtarifen, Gastarifen und Wärmelösungen sowie zur regionalen Energieversorgung durch die Stadtwerke Schwarzenberg.

Ja – sehr gerne beliefern wir Sie auch außerhalb von Schwarzenberg.

  • Strom: Im Netzgebiet der MITNETZ können Sie direkt unsere Stromtarife nutzen.

  • Gas und andere Netzgebiete: Auch hier ist eine Belieferung möglich – je nach Standort erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Am einfachsten prüfen Sie die Möglichkeiten über unseren Tarifrechner oder Sie nehmen direkt Kontakt mit uns auf:
Telefon: 03774 1520-200
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-schwarzenberg.de

Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam den passenden Tarif für Ihr Zuhause.

Wir freuen uns sehr, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen! Der Wechsel zu den Stadtwerken Schwarzenberg ist unkompliziert und für Sie sorgenfrei.

So funktioniert’s:

  1. Wählen Sie den gewünschten Tarif aus.

  2. Füllen Sie das passende Formular aus – für Strom oder Gas.

  3. Alles Weitere übernehmen wir für Sie: Wir kündigen auf Wunsch Ihren bisherigen Vertrag und kümmern uns um die reibungslose Umstellung.

Gut zu wissen: Ihre Energieversorgung ist während des gesamten Wechsels jederzeit gesichert – es kommt zu keiner Unterbrechung.

Nein, darum müssen Sie sich nicht kümmern. Sobald Sie sich für einen unserer Tarife entscheiden, übernehmen wir auf Wunsch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter und regeln alle Formalitäten für Sie.

So können Sie sich entspannt zurücklehnen – Ihre Energieversorgung läuft während des gesamten Wechsels ohne Unterbrechung weiter.

Der Wechsel zu den Stadtwerken Schwarzenberg ist einfach und sicher:

  • Dauer: In der Grundversorgung erfolgt der Anbieterwechsel in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

  • Sonderverträge: Bei Sonderverträgen außerhalb der Grundversorgung hängt die Dauer vom jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Kündigungsfristen ab.

  • Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preisänderung oder im Falle eines Umzugs können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen. Dadurch verkürzt sich die Wechselzeit entsprechend.

Wichtig: Ihre Energieversorgung ist während des gesamten Wechsels durch gesetzliche Vorgaben (§ 36 EnWG, Strom- und GasGVV) garantiert. Sie bleiben jederzeit zuverlässig mit Strom und Gas versorgt – es gibt keine Unterbrechung.

Fragen zu Zahlungen und Abschlägen


Alles rund um Abschläge, Guthaben, Nachzahlungen und SEPA-Lastschriftmandat. Wir zeigen Ihnen auch, welche Hilfen es bei Zahlungsschwierigkeiten gibt.

Abschlagszahlungen sind Ihre monatlichen Teilbeträge für Strom oder Gas.
Die Höhe des Abschlags wird auf Basis Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs berechnet und gleichmäßig auf die Monate verteilt.

Am Ende des Abrechnungszeitraums (Stichtag: 31. Dezember) vergleichen wir Ihre geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch:

  • Guthaben: Haben Sie weniger verbraucht, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag erstattet.

  • Nachzahlung: Haben Sie mehr verbraucht, stellen wir Ihnen den Differenzbetrag in Rechnung.

So behalten Sie Ihre Energiekosten über das Jahr verteilt im Blick.

Damit wir Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge bequem per Lastschrift einziehen können, benötigen wir ein gültiges, unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadbereich unter Formulare.

Wir passen Ihre Abschläge gerne individuell an.

  • Abschlagssenkung: Bitte teilen Sie uns dazu unbedingt Ihren aktuellen Zählerstand mit. Nur so können wir Ihren Verbrauch korrekt neu berechnen und hohe Nachzahlungen am Jahresende vermeiden.

  • Abschlagserhöhung: Ihren Wunsch teilen Sie uns einfach mit –
    schriftlich per Post, telefonisch unter 03774 1520-200, per Fax an 03774 1520-700 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-schwarzenberg.de.

Ihre monatlichen Abschläge sind jeweils am 1. Kalendertag eines Monats fällig.

Sollten Sie Ihre Rechnungen einmal nicht fristgerecht zahlen können, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wir bieten Ihnen verschiedene Hilfen an:

  • Vorkassezähler als Möglichkeit, die Energiekosten besser zu steuern.

  • Unterstützung durch Schuldnerberatung in Zusammenarbeit mit der AWO.

Weitere Informationen zu Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten sowie das Musterformular zur Abwendungsvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Formulare.

Wichtig: Nach EnWG und Strom-/GasGVV sind wir verpflichtet, vor einer Sperrung rechtzeitig zu informieren und gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen. Nutzen Sie diese Unterstützung – wir helfen Ihnen gerne!

Fragen zum Zählerstand


Wann und wie Sie Ihren Zählerstand für Strom und Gas ablesen und mitteilen müssen – und was passiert, wenn keine Angaben vorliegen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen:

  • Online: Nutzen Sie bequem das Formular auf unserer Homepage.

  • E-Mail: Senden Sie uns die Angaben an kundenservice@stadtwerke-schwarzenberg.de.

  • Post: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, Straße der Einheit 42, 08340 Schwarzenberg.

Bitte geben Sie dabei immer Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum an.

Wir benötigen Ihren Zählerstand, um Ihren Energieverbrauch korrekt zu erfassen und abzurechnen.
Darüber hinaus kann Ihr Zählerstand genutzt werden, um auf Wunsch Ihre monatlichen Abschläge anzupassen, sodass Ihre Zahlungen möglichst genau Ihrem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.

  • Keine oder verspätete Meldung: In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Verbrauch auf Basis Ihrer bisherigen Daten hochzurechnen bzw. zu schätzen.

  • Genauere Abrechnung: Wenn Sie eine verbrauchsgenaue Abrechnung wünschen, sollten Sie Ihren Zählerstand unbedingt nach Aufforderung mitteilen.

Wichtig:

  • Bei Einzug oder Auszug ist die Mitteilung des Zählerstands am Tag der Wohnungsübergabe zwingend erforderlich (§ 2 StromGVV/GasGVV).

  • Nur so können wir eine korrekte Abrechnung erstellen und sicherstellen, dass der Verbrauch eindeutig dem richtigen Zeitraum und Nutzer zugeordnet wird.

Fragen zum Strom


Infos zu Stromprodukten, Preisbestandteilen, Verbrauchseinheiten (kWh) und was Sie über Ihre Stromabrechnung wissen sollten.

Unsere aktuelle Produktpalette im Bereich Strom finden Sie hier. Dort erhalten Sie eine Übersicht über unsere Tarife sowie die jeweiligen Konditionen.

Wir unterscheiden uns bewusst von großen Energiekonzernen:

  • Nachhaltigkeit statt Gewinnmaximierung: Bei uns stehen Versorgungssicherheit, Umweltbewusstsein und verantwortungsvolles Handeln im Vordergrund.

  • Engagement in der Region: Durch Sponsoring, Veranstaltungen und Projekte fördern wir das Miteinander und die Lebensqualität in Schwarzenberg und Umgebung.

  • Persönlicher Service: Unser Kundenservice ist während der Öffnungszeiten direkt vor Ort für Sie da. Zudem erreichen Sie uns ohne lange Wartezeiten telefonisch unter 03774 1520-200.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell zu unseren Stromangeboten.

Der Arbeitspreis ist der Betrag, den Sie pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom zahlen. Je mehr Strom Sie nutzen, desto höher fallen die Kosten aus.

Der Grundpreis ist ein fester, verbrauchsunabhängiger Betrag, der monatlich anfällt. Er deckt unter anderem folgende Kosten ab:

  • Messdienstleistungen und Abrechnung

  • Betrieb der Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb)

  • gesetzliche Umlagen und Abgaben

  • Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  1. Staatlich veranlasste Preisbestandteile:

    • Stromsteuer

    • Konzessionsabgabe

    • Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    • Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

    • Offshore-Haftungsumlage

    • Umlage zu abschaltbaren Lasten

    • Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

 

  1. Entgelte des Netzbetreibers:

    • Netzentgelte pro verbrauchter Kilowattstunde

    • verbrauchsunabhängiger Grundpreis

    • Preis für den Messstellenbetrieb

Ihr Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen und abgerechnet.

Fragen zum Gas


Erklärungen zu Gasabrechnung, Brennwert, Zustandszahl, thermischer Abrechnung sowie Sicherheitstipps bei Gasgeruch.

Bei Gasgeruch gilt: Ruhe bewahren und sofort handeln.

Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  1. Gashahn schließen

  2. Keine Flammen entzünden, kein Licht einschalten (auch keine Taschenlampe oder elektrische Geräte benutzen – Funkengefahr!)

  3. Fenster und Türen öffnen – sorgen Sie für Durchzug

  4. Mitbewohner warnen – jedoch nicht klingeln oder telefonieren

  5. Haus verlassen

  6. Außerhalb des Gebäudes den Bereitschaftsdienst anrufen

Erdgas ist grundsätzlich ein sicherer, umweltschonender Energieträger. Damit es so bleibt, lassen Sie bitte regelmäßig Ihre Gasanlagen von einem zugelassenen Installationsunternehmen überprüfen und warten.

Unsere aktuelle Produktpalette im Bereich Erdgas finden Sie hier. Dort erhalten Sie einen Überblick über alle Tarife und Konditionen.

Erdgas bietet viele Vorteile:

  • Preiswert und zuverlässig: Sie werden rund um die Uhr in der gewünschten Menge versorgt.

  • Sauber: Erdgas ist der emissionsärmste fossile Energieträger – es entsteht kein Qualm, kein Ruß und keine Rückstände.

  • Komfortabel: Kein Vorrat und keine Lagerung nötig.

  • Wartungsarm: Moderne Erdgasgeräte arbeiten effizient und benötigen nur geringen Wartungsaufwand.

Ihr Gaszähler misst die verbrauchte Menge in Kubikmetern (m³). Für die Abrechnung muss dieser Wert jedoch in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet werden.

Die Zustandszahl (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, der dabei berücksichtigt, dass Erdgas ein Naturprodukt ist und von äußeren Einflüssen wie Druck, Temperatur und Höhenlage abhängt.

Die für Sie geltende Zustandszahl finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.

Der Brennwert gibt an, wie viel Energie bei der vollständigen Verbrennung des Erdgases freigesetzt wird. Er beschreibt also die Qualität des Gases.

Da sich die Gaszusammensetzung leicht ändern kann, ist auch der Brennwert nicht immer gleich. Den aktuellen Brennwert Ihrer Gaslieferung finden Sie auf Ihrer Abrechnung.

Bei der thermischen Gasabrechnung wird Ihr Gasverbrauch, den der Zähler in Kubikmetern (m³) misst, in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

Die Formel lautet:

Gasverbrauch in kWh = verbrauchte Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl

Sowohl den Brennwert als auch die Zustandszahl Ihrer Lieferung können Sie auf Ihrer Abrechnung nachlesen.

Fragen zu Bauarbeiten im Netzgebiet


Wie Sie einen Schachtschein oder eine Standortzustimmung beantragen und welche Unterlagen für Bauarbeiten im Netzgebiet nötig sind.

Vor Beginn von Bauarbeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH benötigen Sie einen Schachtschein (Auskunft über vorhandene Versorgungsleitungen).

So funktioniert’s:

  1. Laden Sie das Antragsformular auf unserer Internetseite unter Netze/Service herunter.

  2. Füllen Sie das Formular vollständig aus.

  3. Legen Sie unbedingt einen aussagekräftigen Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung des geplanten Baubereichs bei.

  4. Reichen Sie den Antrag ein:

    • per E-Mail an: Schachtschein@swszb.de

    • per Fax: 03774 1520-700

    • per Post oder persönlich im Kundenbüro:
      Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, Straße der Einheit 42, 08340 Schwarzenberg

Bei Neu- oder Umbauten im Netzgebiet der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH ist eine Standortzustimmung erforderlich. Sie stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben nicht mit bestehenden Versorgungsleitungen kollidiert.

So gehen Sie vor:

  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag bei uns.

  2. Fügen Sie einen aussagekräftigen Lageplan Ihres Bauprojektes bei.

  3. Reichen Sie den Antrag ein:

    • per E-Mail an: Schachtschein@swszb.de

    • per Fax: 03774 1520-700

    • per Post oder persönlich im Kundenbüro:
      Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, Straße der Einheit 42, 08340 Schwarzenberg

Die Ausstellung von Schachtscheinen sowie Standortzustimmungen ist eine Serviceleistung der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH und für Sie kostenfrei.

Fragen zur Insolvenz Ihres bisherigen Energieanbieters


Ihre Energieversorgung bleibt gesichert – auch im Fall einer Anbieterinsolvenz. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie der Wechsel zu den Stadtwerken Schwarzenberg funktioniert.

Nein, Ihre Versorgung ist gesetzlich gesichert. Auch wenn Ihr bisheriger Anbieter insolvent ist, bleiben Sie weiterhin zuverlässig mit Strom und Gas versorgt.
In solchen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung – im gesamten Stadtgebiet Schwarzenberg (inklusive aller Ortsteile) sind das die Stadtwerke Schwarzenberg.
Weder Strom noch Gas werden einfach abgeschaltet.

Wenn Sie von einer Insolvenz betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Zählerstand ablesen (am besten mit Datum dokumentieren).

  2. Kündigung prüfen: Kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin oder nutzen Sie ggf. Ihr Sonderkündigungsrecht.

  3. Abschlagszahlungen stoppen: Überweisen Sie keine weiteren Beträge mehr. Widerrufen Sie erteilte SEPA-Lastschriftmandate – am besten schriftlich und per Einschreiben.

  4. Guthaben zurückfordern: Haben Sie ein Guthaben beim alten Anbieter, beantragen Sie dessen Auszahlung beim Insolvenzverwalter.

Ja, selbstverständlich. Ein Wechsel zu uns ist unkompliziert und schnell möglich.

  • Persönlich: Kommen Sie in unser Kundenbüro – wir beraten Sie individuell und suchen den passenden Tarif.

  • Online: Sie können Ihren Wunschtarif auch direkt hier auf unserer Homepage abschließen.

Unser Service:
Wir übernehmen für Sie den kompletten Schriftverkehr rund um den Vertragswechsel. Bringen Sie – wenn möglich – eine Rechnung Ihres alten Anbieters mit, damit wir alle nötigen Angaben vorliegen haben.

Fragen zu Sterbefällen


So gehen Sie bei einem Sterbefall in der Familie mit bestehenden Energielieferverträgen um – ob in einer Mietwohnung oder in einer eigenen Immobilie.

Die Vorgehensweise hängt davon ab, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine eigene Immobilie handelt.


Fall 1: Mietwohnung

Sobald der Termin für die Wohnungsübergabe feststeht, kündigen Sie bitte den Strom- oder Gasanschluss:

  • direkt in unserem Kundenbüro oder

  • per E-Mail an kundenservice@swszb.de.

Wir benötigen dazu das Wohnungsübergabeprotokoll mit folgenden Angaben:

  • Zählernummer und Zählerstand mit Datum der Schlüsselübergabe

  • neue Rechnungsanschrift des Empfängers

  • Name und Anschrift des Vermieters

  • Unterschrift von Ihnen sowie vom Vermieter

👉 Der Energievertrag wird zum Übergabedatum beendet und schlussgerechnet. Bitte prüfen Sie auch die bei uns hinterlegten Kontodaten, damit eventuelle Guthaben korrekt erstattet werden können.


Fall 2: Eigene Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Handelt es sich um eine eigene Immobilie, benötigen wir eine kurze Mitteilung des erb- bzw. eigentumsberechtigten Erben:

  • persönlich in unserem Kundenbüro oder

  • per E-Mail an kundenservice@swszb.de.

Der bestehende Energievertrag des Verstorbenen wird bis zum Einzugsdatum des Erben weitergeführt und über das Konto des Verstorbenen abgerechnet.
Anschließend erstellen wir für den Erben einen neuen Energievertrag auf dessen Namen.


Persönliche Beratung

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • telefonisch unter 03774 1520-200

  • oder persönlich in unserem Kundenbüro.

Fragen zur Kündigung Ihres Energievertrages


Alle Infos zu Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrecht, Kündigungsschreiben und Kontaktmöglichkeiten bei den Stadtwerken Schwarzenberg.

Die Kündigungsfristen hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

  • Ihre Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung.

  • Alternativ können Sie diese Daten jederzeit online in unserem Kundenportal einsehen (nach Registrierung).

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer dann, wenn Ihr Energielieferant die Preise anpasst – unabhängig davon, ob es sich um eine Erhöhung oder Senkung handelt.

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Ihnen, den Vertrag außerhalb der regulären Vertragslaufzeit zu beenden.
Das heißt: Kündigungsfristen und vertragliche Bindungen verlieren ihre Gültigkeit, sobald die Preisänderung wirksam wird.

Die rechtliche Grundlage finden Sie in § 41 Abs. 3 EnWG.

Damit wir Ihre Kündigung schnell und korrekt bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:

  • Name, Vorname

  • aktuelle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen

  • Adresse der Abnahmestelle

  • Kundennummer und Rechnungsnummer

  • Zählernummer

  • Kündigungsgrund (z. B. Umzug oder Wechsel)

  • bei Umzug: Ihre neue Anschrift

  • Kündigungstermin

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Kündigung einzureichen:

  • per E-Mail: kundenservice@swszb.de

  • online
  • per Post:
    Stadtwerke Schwarzenberg GmbH
    Straße der Einheit 42
    08340 Schwarzenberg

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