Die Vorgehensweise hängt davon ab, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine eigene Immobilie handelt.
Fall 1: Mietwohnung
Sobald der Termin für die Wohnungsübergabe feststeht, kündigen Sie bitte den Strom- oder Gasanschluss:
Wir benötigen dazu das Wohnungsübergabeprotokoll mit folgenden Angaben:
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Zählernummer und Zählerstand mit Datum der Schlüsselübergabe
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neue Rechnungsanschrift des Empfängers
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Name und Anschrift des Vermieters
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Unterschrift von Ihnen sowie vom Vermieter
👉 Der Energievertrag wird zum Übergabedatum beendet und schlussgerechnet. Bitte prüfen Sie auch die bei uns hinterlegten Kontodaten, damit eventuelle Guthaben korrekt erstattet werden können.
Fall 2: Eigene Immobilie (Eigenheim oder Eigentumswohnung)
Handelt es sich um eine eigene Immobilie, benötigen wir eine kurze Mitteilung des erb- bzw. eigentumsberechtigten Erben:
Der bestehende Energievertrag des Verstorbenen wird bis zum Einzugsdatum des Erben weitergeführt und über das Konto des Verstorbenen abgerechnet.
Anschließend erstellen wir für den Erben einen neuen Energievertrag auf dessen Namen.
Persönliche Beratung
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter: