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Weitere Gesetze und Informationen zur Gasversorgung


Die Stadtwerke Schwarzenberg stehen für Transparenz und Zuverlässigkeit bei der Gasversorgung. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Preisblätter, die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie Hinweise zu Verbraucherschutz und gesetzlichen Regelungen. Alle Dokumente sind als PDF-Download verfügbar.

Downloads – Gastarife & gesetzliche Grundlagen


Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Dokumente zur Gasversorgung der Stadtwerke Schwarzenberg. Dazu gehören die aktuellen Preisblätter für Grund- und Ersatzversorgung sowie die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Alle Dateien stehen Ihnen als PDF zur Verfügung – transparent, nachvollziehbar und jederzeit abrufbar.

 

Preisblatt Ersatzversorgung Gas (Privat & Gewerbe)

Die Ersatzversorgung tritt in Kraft, wenn Gas bezogen wird, ohne dass zuvor ein Liefervertrag abgeschlossen wurde.

Allgemeine Preisinformation Erdgas Ersatzversorgung Download


Preisblatt Grundversorgung Gas

Die Grundversorgung stellt sicher, dass alle Haushaltskunden zuverlässig mit Gas beliefert werden.

Allgemeine Preisinformation Erdgas Grundversorgung Download


Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Die GasGVV legt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung fest. Sie regelt unter anderem Vertragsbedingungen, Rechte und Pflichten von Versorger und Kunde.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz Download

 

Hinweis zum Energiesteuergesetz


Erdgas als steuerbegünstigtes Energieprodukt darf nicht als Kraftstoff genutzt werden – es sei denn, dies ist ausdrücklich im Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgesehen. Eine nicht zulässige Verwendung kann steuer- und strafrechtliche Folgen haben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Schlichtungsstelle Energie


Sollte Ihre Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen von uns gelöst werden, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG einzuleiten.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133 
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0 
Telefax: 030 2757240-69
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur (Gas)


Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über geltendes Recht, Kundenrechte und Streitbeilegungsverfahren im Bereich Gas.

Kontaktdaten:
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Abrechnungsbrennwerte nach G 685


Die Abrechnungsbrennwerte sind Grundlage für die korrekte Ermittlung Ihres Gasverbrauchs. Aktuelle Werte können Sie jederzeit bei den Stadtwerken Schwarzenberg einsehen.

Abrechnungsbrennwerte ansehen (Link)

Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)


Verbraucher können Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über die OS-Plattform der Europäischen Kommission klären.

Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr

FAQ – Weitere Gesetze und Informationen zur Gasversorgung

Die Ersatzversorgung tritt automatisch in Kraft, wenn Gas bezogen wird, ohne dass zuvor ein Liefervertrag abgeschlossen wurde. Sie gilt sowohl für private Haushaltskunden als auch für Gewerbekunden.

Die GasGVV legt die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung mit Gas fest. Dazu gehören Vertragsbedingungen, Lieferpflichten, Abrechnungsmodalitäten, Zahlungsfristen und Kündigungsrechte.

Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieprodukt. Es darf nicht als Kraftstoff genutzt werden, wenn dies nicht ausdrücklich im Energiesteuergesetz oder in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgesehen ist. Eine unzulässige Verwendung kann steuer- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Der Abrechnungsbrennwert gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Er ist die Grundlage für die korrekte Ermittlung des Gasverbrauchs und der Energiekosten auf Ihrer Rechnung.

Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen durch die Stadtwerke Schwarzenberg geklärt wird, können Kunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Zusätzlich informiert der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur über Rechte und Streitbeilegungsverfahren.

Ja. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Über diese OS-Plattform können Verbraucher Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen außergerichtlich klären. Die Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

So einfach kann Service sein – wir helfen Ihnen gerne


Wir möchten Ihnen den bestmöglichen Service bieten – bequem und unkompliziert. Auf unserer Kundenservice-Seite finden Sie viele hilfreiche Angebote, die Sie einfach von zuhause aus nutzen können. Falls Sie Fragen haben, schauen Sie gerne in unseren FAQ-Bereich oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da!

Telefonisch für Sie da


Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen – direkt und persönlich.

Unter unserer Servicenummer 03774 1520-200  beantworten wir alle Ihre Fragen.

Zu unseren aktuellen Öffnungszeiten sind wir für Sie telefonisch erreichbar

  • Montag: nach Terminvereinbarung

  • Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr

  • Mittwoch: nach Terminvereinbarung

  • Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr

  • Freitag: nach Terminvereinbarung

Weitere Kontaktmöglichkeiten

  • Zentrale: 03774 1520-0

  • Telefax: 03774 1520-700

  • Störung: 03774 62109 / 0375 3541-494

Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

Kommen Sie bei uns vorbei


Manchmal ist ein persönliches Gespräch einfach der beste Weg, um Fragen zu klären oder gemeinsam die passende Lösung zu finden. Wenn Sie also lieber direkt mit uns sprechen möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen in unserem Kundenservice.

Unsere Servicemitarbeiter nehmen sich gern Zeit für Ihr Anliegen, hören zu und beraten Sie individuell – ganz ohne Hektik und auf Augenhöhe. Egal, ob es um Verträge, Fragen zu Ihrem Tarif oder Unterstützung bei einem Umzug geht: Vor Ort finden wir gemeinsam eine Antwort.

Sie erreichen uns ganz einfach: Unsere Geschäftsstelle liegt direkt an der B101 in Schwarzenberg.

Unsere Adresse
Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg

Kommen Sie vorbei – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und für Sie da zu sein!

Unser Online-Service


Ob Zählerstand, Umzug oder Fragen zum Vertrag: In unserem Servicebereich finden Sie alles, was wichtig ist – einfach per Klick und rund um die Uhr erreichbar.
 

Im Kundenportal einloggen.

  • Zählerstand melden – Einfach und schnell online übermitteln.
  • Umzug melden – Wir begleiten Sie zuverlässig beim Wohnungswechsel.
  • Häufig gestellte Fragen – Antworten auf die wichtigsten Themen.

Chatten Sie mit uns: Sie haben eine Frage, die Sie lieber direkt stellen möchten? Dann nutzen Sie unseren Stadtwerke Live-Chat. Unsere Mitarbeiter sind während der Öffnungszeiten sofort – und ganz ohne Warteschleife – für Sie da. Alternativ können Sie uns natürlich auch eine E-Mail an kundenservice@swszb.de schicken.

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