Ihr Beitrag zählt. Mit der Meldung Ihres Zählerstands helfen Sie aktiv dabei mit, eine faire und transparente Abrechnung Ihres Energieverbrauchs sicherzustellen – für Sie, für Ihre Familie und für eine nachhaltige Energiezukunft. Ob Sie Kundin oder Kunde bei den uns sind oder nicht: Wenn sich Ihr Haushalt im Netzgebiet von der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH befindet, ist Ihre Zählerstandsmeldung wichtig – und ganz einfach erledigt.
Für Sie. Für morgen. Für faire Energie – Zählerstand übermitteln
Zählerstand übermitteln: Warum eine genaue Meldung bares Geld spart?
Transparenz
Sie behalten den Überblick über Ihren tatsächlichen Energieverbrauch.
Gerechtigkeit
Sie zahlen genau das, was Sie verbraucht haben – nicht mehr, nicht weniger.
Verantwortung
Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Stabilität unseres Energiesystems.
So können Sie Ihren Zählerstand einfach und bequem melden
Wir möchten Ihnen die Zählerstandsmeldung so einfach wie möglich machen. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Wege an, wie Sie Ihren Zählerstand schnell und sicher übermitteln können:

- Variante 1
Online über unsere Website - bequem, schnell und rund um die Uhr verfügbar.
Zählerstand jetzt online melden - Variante 2
Per E-Mail an unseren Kundenservice - einfach das ausgefüllte Formular senden.
E-Mail an Kundenservice senden - Variante 3
Per Post - nutzen Sie unser vorbereitetes Formular und senden Sie es an uns zurück.
Fragen und Antworten zur Zählerstandsmeldung
Ja, unbedingt. Auch wenn Sie einen Vertrag mit einem anderen Energieanbieter abgeschlossen haben, sind Sie zur Zählerstandsmeldung verpflichtet, wenn Sie im Netzgebiet von der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH wohnen. Der Netzbetreiber benötigt Ihre Angaben für eine gesetzlich geregelte, nachvollziehbare Abrechnung.
In diesem Fall müssen wir Ihren Verbrauch schätzen – auf Grundlage Ihrer bisherigen Werte. Das kann zu Abweichungen führen, die sich auf Ihre Abrechnung auswirken. Eine eigene Meldung schützt Sie vor ungenauen Verbrauchswerten und möglichen Nachzahlungen.
Sie werden einmal im Jahr – meist zur Jahresendabrechnung – zur Zählerstandsmeldung aufgefordert. Wir informieren Sie rechtzeitig per Post.