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Die Stadtwerke Schwarzenberg sind Betreiber des örtlichen Strom-Verteilernetzes.
Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien des Forums Netztechnik / Netzbetrieb (FNN) und des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. (VDE).

Netzanschlussportal


Hier können Sie ONLINE einen Netzanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Schwarzenberg anmelden bzw. Änderungen zum Netzanschluss melden.

Zum Online-Portal für Ihren Netzanschluss

Bei Fragen oder Unklarheiten, wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Mittelspannung


Für den Netzanschluss gelten die folgenden Bedingungen:
 

  • Technische Anschlussbedingungen MS-Netz (PDF externer Link)


Diese TAB-Mittelspannung ergänzt die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4110) und fasst die wesentlichen Punkte zusammen, die für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH eingehalten werden müssen.

Niederspannung


Es gelten die im Folgenden aufgeführten Technischen Anschlussbedingungen:

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB 2023 v2.0 (bdew) Download
Allgemeine Bedingungen für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie Download
Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Entnahme von Elektrizität Download
Vertragsanpassung Strom Download
NAV_SWSZB Download
Ergänzende Bedingungen zur NAV Download
TMA SWSZB Download
Information Anschluss WPA Download
Verfahrensablauf Isolierungsmaßnahmen an Freileitungen Download
Anlage 1 Ergänzung zur TAB 2023 des BDEW Mitnetz_Technische Richtlinie Direkt und Wandlermessungen Download
Umsetzungshilfe VDE 4100 & 4105 und TAB 2023 - Mitnetz Download

Formblätter - steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne § 14a EnWG


Allgemeine Bedingungen § 14a EnWG Download

Netzanschluss für die Stromentnahme


Im Netzgebiet der Stadtwerke Schwarzenberg werden bevorzugt Zähler mit Dreipunktbefestigung verbaut. Bei Anlagen mit steck- oder aufrastbaren Befestigungsarten müssen Bestellzeiten (bis zu 9 Wochen) zur Beschaffung geplant werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig vor Inbetriebsetzung bescheid.

Die wichtigsten Unterlagen und Vordrucke von der Planung des Netzanschlusses bis zur Inbetriebsetzung finden Sie unter Formulare.

Informationen zum Hausanschluss und zur Zählerinstallation


  • Hausanschluss:
    Sobald Sie Ihre Baugenehmigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns oder einem Installateurfachbetrieb Ihres Vertrauens auf. Dieser berät Sie, welcher Hausanschluss für Ihr Bauvorhaben am besten geeignet ist, wo er optimal platziert wird und übernimmt die Anmeldung an unsere Versorgungsnetze. So steht einer individuellen Planung und einer termingerechten Umsetzung Ihrer Versorgungsanschlüsse nichts mehr im Wege.

  • Zählerinstallation:
    In unserem Netzgebiet werden bevorzugt Zähler mit Dreipunktbefestigung eingesetzt. Falls bei Ihrer Anlage steck- oder aufrastbare Befestigungsarten erforderlich sind, beachten Sie bitte, dass hierfür längere Lieferzeiten von bis zu 9 Wochen möglich sind. Informieren Sie uns daher rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme, damit eine fristgerechte Beschaffung und Installation gewährleistet ist.

 

Ihre Ansprechpartner

Frank Weissig

Marcel Sindermannn

Häufige Fragen zum Hausanschluss & zur Zählerinstallation

Der Netzzugang Strom ermöglicht Energieversorgern und Messstellenbetreibern die Nutzung des Stromnetzes zur Belieferung von Kunden. Er ist gesetzlich geregelt und bedarf eines Netznutzungsvertrags mit dem Netzbetreiber.

Sobald Ihre Baugenehmigung vorliegt. Melden Sie sich direkt bei uns oder Ihrem Elektroinstallateur. Dieser kümmert sich um die Anmeldung beim Netzbetreiber und plant gemeinsam mit Ihnen den optimalen Anschlussort.

  • Lageplan des Grundstücks
  • Grundriss mit eingezeichnetem Hausanschlussraum
  • Angaben zur benötigten Leistung (kW)
  • Kontaktdaten Ihres Elektroinstallateurs

  • Außerhalb des Gebäudes (bis Hausanschlusskasten): meist der Netzbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Tiefbauunternehmen
  • Innerhalb des Gebäudes (Zählerplatz, Hausinstallation): Ihr Elektroinstallateur

Der BKZ ist in § 11 NAV geregelt. Er dient der anteiligen Finanzierung des allgemeinen Stromnetzes. Für einen erstmaligen Anschluss bis 30 kW in Niederspannung fällt in der Regel kein BKZ an. Bei höheren Leistungen oder späteren Erweiterungen können Kosten entstehen.

In unserem Netzgebiet werden standardmäßig Zähler mit Dreipunktbefestigung eingesetzt. Falls Sie eine andere Befestigungsart (z. B. steck- oder aufrastbar) benötigen, beachten Sie bitte mögliche Lieferzeiten von bis zu 9 Wochen. Melden Sie uns dies rechtzeitig.

Ihr Elektroinstallateur meldet die Fertigstellung der Hausinstallation. Danach vereinbaren wir einen Termin zum Einbau und zur Inbetriebnahme des Zählers. Ohne diese Meldung darf der Anschluss nicht in Betrieb genommen werden (§ 13 NAV).

Ja, das ist möglich und kann Kosten sparen. Allerdings nur, wenn die technischen Vorgaben des Netzbetreibers (z. B. Tiefe, Sandbettung, Warnband) genau eingehalten werden. Ihr Installateur oder wir beraten Sie dazu gern.

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