Die Kündigungsfrist hängt davon ab, ob Sie sich in der Grundversorgung oder in einem individuell abgeschlossenen Stromvertrag (Sondertarif) befinden:
Wenn Sie über die Grundversorgung mit Strom beliefert werden, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es hier nicht. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen oder durch den neuen Anbieter übernommen werden, wenn Sie wechseln.
Bei einem Sondertarif gelten vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen. Diese sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In vielen Fällen ist eine Kündigung einige Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erforderlich. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch – wie lange, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die konkreten Fristen und Verlängerungsbedingungen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in der Vertragsbestätigung.
Unabhängig davon haben Sie bei Preisänderungen oder Änderungen der Vertragsbedingungen ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Wir als Stromanbieter sind in solchen Fällen verpflichtet, Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten über die geplanten Änderungen zu informieren. In der Mitteilung muss auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Eine Kündigung ist dann zum Zeitpunkt der Änderung möglich – fristlos und ohne Einhaltung der regulären Vertragslaufzeit.
Bei einem Sondertarif, den Sie individuell abgeschlossen haben, gelten in der Regel längere Kündigungsfristen – meist vier bis sechs Wochen vor Vertragsende. Die genaue Frist sowie die Vertragslaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate) finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich in der Regel automatisch. Die Dauer dieser Verlängerung ist jedoch abhängig vom jeweiligen Tarif und Anbieter.
Unser Tipp: Wenn Sie zu uns wechseln, übernehmen wir auf Wunsch die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags und achten auf die Einhaltung der Fristen.