Fragen zur Insolvenz Ihres bisherigen Energieanbieters
Ihre Energieversorgung bleibt gesichert – auch im Fall einer Anbieterinsolvenz. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie der Wechsel zu den Stadtwerken Schwarzenberg funktioniert.
Nein, Ihre Versorgung ist gesetzlich gesichert. Auch wenn Ihr bisheriger Anbieter insolvent ist, bleiben Sie weiterhin zuverlässig mit Strom und Gas versorgt.
In solchen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung – im gesamten Stadtgebiet Schwarzenberg (inklusive aller Ortsteile) sind das die Stadtwerke Schwarzenberg.
Weder Strom noch Gas werden einfach abgeschaltet.
Wenn Sie von einer Insolvenz betroffen sind, empfehlen wir folgende Schritte:
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Zählerstand ablesen (am besten mit Datum dokumentieren).
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Kündigung prüfen: Kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin oder nutzen Sie ggf. Ihr Sonderkündigungsrecht.
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Abschlagszahlungen stoppen: Überweisen Sie keine weiteren Beträge mehr. Widerrufen Sie erteilte SEPA-Lastschriftmandate – am besten schriftlich und per Einschreiben.
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Guthaben zurückfordern: Haben Sie ein Guthaben beim alten Anbieter, beantragen Sie dessen Auszahlung beim Insolvenzverwalter.
Ja, selbstverständlich. Ein Wechsel zu uns ist unkompliziert und schnell möglich.
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Persönlich: Kommen Sie in unser Kundenbüro – wir beraten Sie individuell und suchen den passenden Tarif.
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Online: Sie können Ihren Wunschtarif auch direkt hier auf unserer Homepage abschließen.
Unser Service:
Wir übernehmen für Sie den kompletten Schriftverkehr rund um den Vertragswechsel. Bringen Sie – wenn möglich – eine Rechnung Ihres alten Anbieters mit, damit wir alle nötigen Angaben vorliegen haben.