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Module nach § 14a EnWG Für welche Geräte gilt die Regelung? Möglichkeiten für ältere Bestandsanlagen Was ist neu seit dem 1. Januar 2024? Persönliche Beratung

§ 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen verständlich erklärt


Immer mehr Haushalte in Deutschland nutzen elektrische Anwendungen wie Wallboxen für Elektroautos, Wärmepumpen oder Stromspeicher. Diese Technologien unterstützen die Energiewende und tragen zu einer effizienteren Nutzung von Energie bei.

Mit der steigenden Verbreitung dieser Geräte wächst auch die Bedeutung eines gut abgestimmten Stromnetzes. Um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen geschaffen. Eine zentrale Grundlage dafür ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

 

Was regelt § 14a EnWG?

Der § 14a EnWG beschreibt den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
  • Elektrische Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Stationäre Batteriespeicher

Die Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, bei Bedarf die Leistungsaufnahme dieser Anlagen zeitweise anzupassen, wenn es zu Engpässen im Stromnetz kommen kann.

Dabei gilt: Die Nutzung der Geräte bleibt grundsätzlich möglich – die Leistung wird lediglich vorübergehend reduziert, nicht vollständig unterbrochen.

 

Wir machen Zukunft einfach.

Ihre Vorteile mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG


Mit der seit 2024 geltenden Regelung der Bundesnetzagentur zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) profitieren Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeichern von klaren Vorgaben und finanziellen Vorteilen.

Ihr Vorteil: Durch die Einbindung Ihrer Anlage nach § 14a EnWG können Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren und gleichzeitig Ihre Anlage zukunftssicher betreiben.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Reduzierte Netzentgelte
  • Klare und verlässliche gesetzliche Vorgaben
  • Mehr Planungssicherheit für neue und bestehende Anlagen
  • Zukunftssichere Integration Ihrer Anlage ins Stromnetz

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden so in das Stromnetz eingebunden, dass ihre Leistung bei Bedarf kurzzeitig angepasst werden kann, um Netzengpässe zu vermeiden. Dadurch wird die Stabilität der Stromversorgung unterstützt – ohne die grundsätzliche Nutzung Ihrer Geräte einzuschränken.

Egal, ob Sie bereits eine Anlage betreiben oder eine neue Installation planen – hier erfahren Sie:

  • welche Vorteile § 14a EnWG konkret für Sie bietet
  • welche Geräte und Anlagen betroffen sind
  • welche Möglichkeiten der Anbindung bestehen
  • und welche Regelungen für Bestandsanlagen gelten

Was ist neu seit dem 1. Januar 2024?

 

Bereits vor dem 1. Januar 2024 konnten Netzbetreiber nach § 14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen beeinflussen, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden – vorausgesetzt, Anlagenbetreiber hatten dem zugestimmt. Im Gegenzug profitierten sie von reduzierten Netzentgelten, deren Ausgestaltung vom jeweiligen Netzbetreiber abhing.

Mit der Neuregelung wurde dieser Ansatz weiterentwickelt und bundesweit einheitlicher gestaltet. Für neu installierte Anlagen gelten seitdem klare und verbindlichere Rahmenbedingungen. Dabei wird insbesondere unterschieden zwischen verpflichtenden Anforderungen an die Steuerbarkeit und den damit verbundenen finanziellen Vorteilen für Anlagenbetreiber.

Optional
Vereinbarung zur Steuerbarkeit nach § 14a EnWG


(für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden)

Für Anlagenbetreiber

  • Voraussetzung für reduzierte Netzentgelte war ein separater Zähler für Haushaltsstrom und steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallbox oder Wärmepumpe)
  • Es bestand die Möglichkeit einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zur Steuerung der Anlage
  • Bestehende Vereinbarungen gelten übergangsweise bis zum 31. Dezember 2028 weiter
  • Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung der Bundesnetzagentur nach § 14a EnWG ist jederzeit möglich

Für Netzbetreiber

  • Möglichkeit zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden
  • Individuelle Festlegung der Höhe der Netzentgeltreduzierung je nach Netzbetreiber

Verpflichtend
Vereinbarung zur Steuerbarkeit nach § 14a EnWG


(für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden)

Für Anlagenbetreiber

  • Kein separater Zähler mehr erforderlich – stattdessen Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuereinrichtung
  • Die Vereinbarung zur Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtung ist verpflichtend

Für Netzbetreiber

  • Verpflichtung, neue Anlagen ohne Verzögerung an das Stromnetz anzuschließen
  • Anwendung einer einheitlichen Reduzierungslogik für Netzentgelte

Kurz-Check: Gilt § 14a EnWG für meine Anlage?

  • Anlage seit dem 01.01.2024 in Betrieb und über 4,2 kW Leistung → Ja, verpflichtend
  • Anlage vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen → Übergangsregelung bis 31.12.2028
  • Bestandsanlage ohne Vereinbarung zur Steuerbarkeit → Teilnahme freiwillig
  • Anlage unter 4,2 kW elektrischer Leistung → Nicht betroffen

 

Wieso gibt es die Neuregelung nach § 14a EnWG?


Zunehmende Elektrifizierung und steigende Anforderungen im Haushalt


Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher erhöhen die gleichzeitige Stromnachfrage im Netz

Vermeidung von Netzengpässen und besseren Ausgleich von Lastspitzen


Hohe Lasten werden gezielt reduziert und besser über den Tag verteilt

Sicherstellung einer stabilen und zuverlässigen Stromversorgung im Netz


Die Steuerung unterstützt eine sichere Netzstabilität bei wachsender Nutzung

Effiziente Nutzung bestehender Netzinfrastruktur ohne sofortigen Ausbau


Vorhandene Kapazitäten werden besser genutzt, ohne direkten Netzausbau

Klare Vorteile und Rahmenbedingungen für Betreiber


Einheitliche Vorgaben und reduzierte Netzentgelte schaffen Planungssicherheit

Für welche Geräte gilt die Regelung?


Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gelten bestimmte elektrische Anlagen mit mehr als 4,2 kW Leistung, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind – dazu gehören insbesondere:

nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für Elektro-Autos (Wallboxen)

Wallboxen ab 4,2 kW Ladeleistung*

Wärmepumpen

Wärmepumpen

Stromspeicher

Stationäre Batteriespeicher

Kälte-/Klimaanlagen

Klimageräte mit hoher Leistung

 

(* nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für Elektro-Autos (Wallboxen))

Die drei Möglichkeiten für ältere Bestandsanlagen:


Option 1

Unterbrechbare Anlagen über Schaltuhr


  • Strombezug kann z. B. durch Schaltuhr unterbrochen werden

  • Sie erhalten eine Netzentgeltreduzierung nach der alten Regelung

  • Diese Regelung gilt bis 31.12.2028 unverändert

  • Danach greifen automatisch die neuen Vorgaben

  • Sie können freiwillig auch schon früher ins neue Modell wechseln

Option 1

Nicht unterbrechbare Anlagen


  • Anlagen, deren Strombezug nicht per Schaltuhr unterbrochen werden kann

  • Diese bleiben dauerhaft von der neuen Regelung ausgenommen

  • Optional können Sie eine freiwillige netzdienliche Steuerung vereinbaren, um von den Vorteilen der neuen Regelung zu profitieren

Option 3

Nachtspeicherheizungen


  • Nachtspeicherheizungen sind grundsätzlich ausgeschlossen

  • Eine bestehende freiwillige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber bleibt dauerhaft gültig

  • Ein Wechsel ins neue § 14a-Modell ist nicht möglich



Das bedeutet: Bestandskunden können bis Ende 2028 alles beim Alten belassen – oder freiwillig früher in die neuen Module wechseln, um von besseren Netzentgelten zu profitieren.

Module nach § 14a EnWG – Ihre Wahlmöglichkeiten


Damit die neue Regelung in der Praxis funktioniert, hat die Bundesnetzagentur verschiedene Module festgelegt. Sie bestimmen, wie Ihre Anlage technisch eingebunden wird – und welche Netzentgeltvergünstigung Sie dafür erhalten.


Pauschalrabatt ohne separaten Zähler


  • Nutzung des bestehenden Zählersystems (ein Zähler für alles: Haushaltsstrom + steuerbare Verbrauchseinrichtung)

  • Kein separater Zähler nötig

  • Sie erhalten einen jährlichen pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte

  • Vorteil: Einfache Umsetzung, geringer Aufwand

  • Ideal für alle, die sofort starten wollen

  • Sinnvoll bei PV-Einspeisung


Separater Zähler mit prozentualer Reduzierung


  • Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung erhält einen eigenen Zähler

  • Verbrauch wird separat abgerechnet

  • Sie erhalten eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte

  • Vorteil: Transparente Abrechnung, oft höhere Einsparungen

  • Ideal für Haushalte mit hohem Verbrauch (z. B. Wärmepumpe)

  • Gegenrechnung der Investitionskosten für den zweiten Zähler sowie dessen laufende Jahreskosten notwendig


Zeitvariable Netzentgelte (ab 2025)


  • Separater Zähler notwendig
  • Netzentgelte werden tageszeitabhängig berechnet

  • Günstige Stromnutzung in Schwachlastzeiten, höhere Kosten in Spitzenzeiten

  • Vorteil: Maximale Flexibilität – perfekt in Kombination mit Smart-Home- oder Energiemanagementsystemen

  • Ideal für alle, die aktiv steuern und gezielt sparen möchten

 

Unser Tipp: Wir beraten Sie, welches Modul am besten zu Ihrer Situation passt – damit Sie die größtmöglichen Vorteile haben.

Ihr Energieprojekt in besten Händen – einfach, effizient und aus einer Hand


Sie möchten Ihre Energiekosten senken und auf eine zukunftssichere Lösung setzen? Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb – persönlich, transparent und zuverlässig.

Jedes Projekt ist anders. Deshalb beraten wir Sie individuell zu den passenden Technologien wie Photovoltaik, Wärmepumpe oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Gemeinsam finden wir die Lösung, die technisch und wirtschaftlich am besten zu Ihnen passt – inklusive möglicher Förderungen.

Für den Bau Ihrer Anlage setzen wir auf erfahrene Installateure aus der Region.
Das bedeutet für Sie: kurze Wege, schnelle Umsetzung und höchste Qualität – zuverlässig und effizient umgesetzt.

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, unterstützen wir Sie bei der kompletten Anmeldung Ihrer Anlage.
Wir sorgen dafür, dass alles schnell, korrekt und reibungslos abläuft.

Nach der Inbetriebnahme profitieren Sie direkt:
Reduzieren Sie Ihre Netzentgelte und sichern Sie sich attraktive, faire Tarife für Ihre Energieversorgung.

Wir bleiben an Ihrer Seite.
Mit persönlichem Service und zuverlässiger Unterstützung stellen wir sicher, dass Ihre Anlage dauerhaft effizient läuft und Sie langfristig profitieren.

 

Jetzt starten und Potenziale entdecken

Sie möchten wissen, welche Einsparungen und Möglichkeiten in Ihrem Projekt stecken? Mit unserem Energieimpuls erhalten Sie schnell und unverbindlich eine erste Einschätzung.

Jetzt Energieimpuls anfragen und individuell beraten lassen

 

 

Warum steuerbare Verbrauchseinrichtungen wichtig sind


Immer mehr Menschen fahren elektrisch, heizen mit Wärmepumpen oder setzen auf Batteriespeicher. Das ist gut fürs Klima – fordert aber auch unser Stromnetz. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sorgen dafür, dass wir alle gemeinsam sicher versorgt bleiben.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sparen: reduzierte Netzentgelte

  • Absichern: Netzstabilität auch in Spitzenzeiten

  • Mitgestalten: Ihre Technik wird Teil der Energiewende

Ihre Vorteile als Kunde der Stadtwerke Schwarzenberg

Finanzielle Vorteile


  • Vergünstigte Netzentgelte

  • Pauschale oder prozentuale Rabatte

  • Ab 2025: zeitvariable Tarife

Komfort ohne Einschränkung


  • Geräte bleiben in Betrieb

  • Drosselungen sind kurz und kaum spürbar

  • Alle Eingriffe sind dokumentiert

Zukunftssicherheit


  • Gesetzliche Vorgaben erfüllt

  • Smart-Home-Integration möglich

  • Wertsteigerung der Immobilie

Typische Szenarien


  • Familie mit E-Auto: „Unsere Wallbox lädt flexibel und günstiger – ohne Abstriche.“

  • Hausbesitzer mit Wärmepumpe: „Wir sparen Stromkosten und sichern das Netz.“

  • PV-Besitzer mit Speicher: „Unser Haus ist ein kleines Kraftwerk – und wir profitieren von den Vorteilen.“

Persönliche Beratung – direkt für Sie erreichbar


Sie möchten wissen, welche § 14a Lösung am besten zu Ihrer Situation passt?
Sprechen Sie direkt mit unserem Team – wir beraten Sie individuell, verständlich und lösungsorientiert.

Ihre Ansprechpartner im Vertrieb – für Ihren persönlichen Energieimpuls

Kommen Sie mit uns ins Gespräch – wir beraten Sie gerne persönlich.

Jetzt anrufen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Anfrage senden

Häufige Fragen (FAQ)

Dazu gehören alle Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW, die am Niederspannungsnetz betrieben werden. Typische Beispiele sind:

  • Wallboxen (private Ladepunkte für Elektroautos)

  • Wärmepumpen (inklusive elektrischer Heizstäbe)

  • Klimageräte und Raumkühlsysteme

  • Stromspeicher mit Netzbezug
    Auch mehrere kleinere Geräte zählen zusammen, wenn sie gemeinsam über 4,2 kW liegen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW. Bestandsanlagen von vor diesem Datum haben Übergangsregelungen oder bleiben ausgenommen.

Im Fall einer drohenden Netzüberlastung darf der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Anlage vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Ihr Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Die Drosselung ist zeitlich befristet und kaum spürbar – Ihr Auto lädt weiter, Ihre Wärmepumpe läuft weiter.

  • Mit einer alten § 14a-Vereinbarung: Bestandsschutz bis Ende 2028, danach gelten automatisch die neuen Regeln. Ein freiwilliger Wechsel ist jederzeit möglich.

  • Ohne § 14a-Vereinbarung: keine Pflicht zur Teilnahme. Ein Wechsel ins neue Modell ist freiwillig möglich.

  • Nachtspeicherheizungen: bleiben dauerhaft von der neuen Regelung ausgenommen, bestehende Vereinbarungen gelten weiter.

Nein – wenn Ihr Elektrofachbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet, werden die Vergünstigungen automatisch berücksichtigt.

  • Modul 1: Pauschaler Rabatt, keine zusätzlichen Zähler erforderlich.

  • Modul 2: Separater Zähler für die Anlage, prozentuale Reduzierung der Netzentgelte.

  • Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte (ab 2025), besonders geeignet für Smart-Home- und Energiemanagementsysteme.
    Wenn Sie kein Modul wählen, werden Sie automatisch in Modul 1 eingeordnet.

Ja, die Teilnahme nach § 14a EnWG gilt unabhängig vom gewählten Stromtarif. Entscheidend ist allein, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist.

Die Leistungen werden zusammengerechnet. Wenn die Summe mehr als 4,2 kW beträgt, gelten die Geräte als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und fallen unter die Regelung.

Die Anmeldung muss immer über einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Dieser sorgt auch dafür, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden.

Ja, Sie können von einem Modul ins andere wechseln (z. B. von Modul 1 zu Modul 2 oder Modul 3), wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel zurück in die alte Regelung vor 2024 ist nicht möglich.

Wir machen Service einfach.

So einfach kann Service sein – wir helfen Ihnen gerne


Schnelle Hilfe und alle Services auf einen Blick. Wir unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert bei Ihrem Anliegen – online oder persönlich.

Telefonisch für Sie da


Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen – direkt und persönlich.

Unter unserer Servicenummer 03774 1520-200  beantworten wir alle Ihre Fragen.

Zu unseren aktuellen Öffnungszeiten sind wir für Sie telefonisch erreichbar

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Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

Kommen Sie bei uns vorbei


Manchmal ist ein persönliches Gespräch einfach der beste Weg, um Fragen zu klären oder gemeinsam die passende Lösung zu finden. Wenn Sie also lieber direkt mit uns sprechen möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen in unserem Kundenservice.

Unsere Servicemitarbeiter nehmen sich gern Zeit für Ihr Anliegen, hören zu und beraten Sie individuell – ganz ohne Hektik und auf Augenhöhe. Egal, ob es um Verträge, Fragen zu Ihrem Tarif oder Unterstützung bei einem Umzug geht: Vor Ort finden wir gemeinsam eine Antwort.

Sie erreichen uns ganz einfach: Unsere Geschäftsstelle liegt direkt an der B101 in Schwarzenberg.

Unsere Adresse
Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg

Kommen Sie vorbei – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und für Sie da zu sein!

Unser Online-Service


Ob Zählerstand, Umzug oder Fragen zum Vertrag: In unserem Servicebereich finden Sie alles, was wichtig ist – einfach per Klick und rund um die Uhr erreichbar.
 

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