• Kontakt
  • Kundenlogin
  • Blog
  • Suchen
  • Facebook
  • Instagram
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Kundenservice
  • Netze
  • Unternehmen
  • Karriere
Logo Stadtwerke Schwarzenberg
  • Privatkunden
    • Strom
      • StromStrom
      • Haushaltsstrom
      • Heizen mit Strom
      • Produktwelt
      • Veröffentlichungspflichten
      • Liefergebiete
    • Erdgas
      • ErdgasErdgas
      • Erdgas zum Heizen
      • Veröffentlichungspflichten
      • Liefergebiete
    • Wärme
      • WärmeWärme
      • Heizen mit Strom
      • Fern-/Nahwärme
      • Heizen mit Gas
    • Elektromobilität
      • E-MobilitätE-Mobilität
      • Zuhause laden
      • Öffentlich laden
    • Energieimpuls
    • Photovoltaik
      • PhotovoltaikPhotovoltaik
      • PV-Anlagen bis 800 W
      • PV-Anlagen über 800 W bis 30 kW
      • Downloadbereich
    • Stadtgutschein
      • StadtgutscheinStadtgutschein
      • Gutschein kaufen
      • Arbeitgeber
  • Geschäftskunden
    • Strom
      • StromStrom
      • Produktwelt
      • Wohnungswirtschaft
      • Kommunen
      • Heizstrom
      • Veröffentlichungspflichten
    • Erdgas
      • ErdgasErdgas
      • Produktwelt
      • Veröffentlichungspflichten
    • Wärme
      • WärmeWärme
      • Fern-/Nahwärme
    • Elektromobilität
      • E-MobilitätE-Mobilität
    • Partnerschaft & Support
    • Stadtgutschein
      • StadtgutscheinStadtgutschein
      • Akzeptanzstellen
      • Arbeitgebermöglichkeiten
  • Kundenservice
    • Zählerstand
    • Umzug
    • Kündigung
    • Aktionsangebote
    • Kundenportal
    • Formulare
    • Häufige Fragen
    • Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten
  • Netze
    • Strom
      • Netzanschluss
      • Netzzugang
        • Netzentgelte
      • Intelligente Zähler
      • Netzdaten
        • Veröffentlichung EEG
        • Feststellung Grundversorger
      • Erzeugungsanlagen / PV
      • Service
        • Installateursverzeichnis
        • Formulare
      • Archiv
    • Erdgas
      • Netzanschluss
      • Netzzugang
        • Netzentgelte
      • Netzdaten
      • Gasabrechnung
      • Archiv
      • Formulare
    • Wärme
    • Leitungsauskünfte
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Engagement
    • Nachhaltigkeit
    • Veranstaltungen
  • Karriere
    • Ausbildungsberufe
    • Initiativbewerbung
    • Stellenangebote
Logo Stadtwerke Schwarzenberg
  • Strom
    • StromStrom
    • Haushaltsstrom
    • Heizen mit Strom
    • Produktwelt
    • Veröffentlichungspflichten
    • Liefergebiete
  • Erdgas
    • ErdgasErdgas
    • Erdgas zum Heizen
    • Veröffentlichungspflichten
    • Liefergebiete
  • Wärme
    • WärmeWärme
    • Heizen mit Strom
    • Fern-/Nahwärme
    • Heizen mit Gas
  • Elektromobilität
    • E-MobilitätE-Mobilität
    • Zuhause laden
    • Öffentlich laden
  • Energieimpuls
  • Photovoltaik
    • PhotovoltaikPhotovoltaik
    • PV-Anlagen bis 800 W
    • PV-Anlagen über 800 W bis 30 kW
    • Downloadbereich
  • Stadtgutschein
    • StadtgutscheinStadtgutschein
    • Gutschein kaufen
    • Arbeitgeber
  • Kontakt
  • Kundenlogin
  • Blog
  • Suchen
  • Facebook
  • Instagram

§ 14a EnWG – Ihre Vorteile mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen


Allgemeine Informationen zum § 14a EnWG

Mit der seit 2024 geltenden Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelten klare Vorgaben für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen insbesondere Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher.

Diese Anlagen müssen so eingebunden sein, dass sie bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig in ihrer Leistung reduziert werden können. Das schützt die Versorgungssicherheit – und bringt Ihnen als Anlagenbesitzer gleichzeitig finanzielle Vorteile durch vergünstigte Netzentgelte.

Egal ob Sie Ihre Anlage bereits betreiben oder neu planen: Wir erklären,

  • was die Regelung für Sie bedeutet,

  • welche Geräte betroffen sind,

  • welche Wahlmöglichkeiten Sie bei der Anbindung haben (Module),

  • und welche Sonderregeln für Bestandsanlagen gelten.

Was gilt nach § 14a EnWG? – Pflicht & Optionen

Verpflichtend (für Neuanlagen seit 2024)


  • Steuerbarkeit: Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen bei Netzüberlastung dimmbar sein. Der Netzbetreiber darf den Strombezug auf bis zu 4,2 kW begrenzen – eine Mindestversorgung bleibt immer gewährleistet.

  • Anwendungsbereich: Betroffen sind Wallboxen, Wärmepumpen, leistungsstarke Klimageräte und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung am Niederspannungsnetz.

  • Netzanschluss: Netzbetreiber müssen neue Anlagen sofort ans Netz nehmen, auch wenn es lokale Engpässe gibt.

  • Mess-/Steuertechnik: Kein zusätzlicher Zähler erforderlich – die Steuerung erfolgt über ein intelligentes Messsystem.

  • Finanzielle Vorteile: Betreiber erhalten reduzierte Netzentgelte.

 

Optional (für Bestandsanlagen)


  • Mit alter § 14a-Vereinbarung (vor 2024): Übergangsfrist bis 31.12.2028, danach Überführung ins neue Modell. Freiwilliger Wechsel ist jederzeit möglich.

  • Ohne alte Vereinbarung (vor 2024): keine Pflicht, freiwilliger Wechsel möglich – mit Vorteil durch Netzentgelte.

  • Nachtspeicherheizungen: bleiben dauerhaft in der bisherigen Regelung.

 

Kurz-Check: Trifft die Pflicht auf mich zu?


  • Neue Anlage seit 2024 und > 4,2 kW → Pflicht

  • Bestandsanlage mit alter Vereinbarung → Übergangsfrist bis 2028

  • Bestandsanlage ohne Vereinbarung → freiwillig

  • Anlage < 4,2 kW → nicht betroffen

Regelungen für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2023)


Für Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt ein Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028.

  • Bis dahin bleibt alles unverändert.

  • Ein freiwilliger Wechsel in die neuen Abrechnungsmodule ist möglich, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Wichtig: Eine Rückkehr zur alten Regelung ist nach dem Wechsel nicht möglich.

  • Nachtspeicherheizungen sind dauerhaft von der neuen Regelung ausgenommen.

Die drei Möglichkeiten für ältere Bestandsanlagen:

 

1. Unterbrechbare Anlagen über Schaltuhr


  • Strombezug kann z. B. durch Schaltuhr unterbrochen werden

  • Sie erhalten eine Netzentgeltreduzierung nach der alten Regelung

  • Diese Regelung gilt bis 31.12.2028 unverändert

  • Danach greifen automatisch die neuen Vorgaben

  • Sie können freiwillig auch schon früher ins neue Modell wechseln

2. Nicht unterbrechbare Anlagen


  • Anlagen, deren Strombezug nicht per Schaltuhr unterbrochen werden kann

  • Diese bleiben dauerhaft von der neuen Regelung ausgenommen

  • Optional können Sie eine freiwillige netzdienliche Steuerung vereinbaren, um von den Vorteilen der neuen Regelung zu profitieren

3. Nachtspeicherheizungen


  • Nachtspeicherheizungen sind grundsätzlich ausgeschlossen

  • Eine bestehende freiwillige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber bleibt dauerhaft gültig

  • Ein Wechsel ins neue § 14a-Modell ist nicht möglich



Das bedeutet: Bestandskunden können bis Ende 2028 alles beim Alten belassen – oder freiwillig früher in die neuen Module wechseln, um von besseren Netzentgelten zu profitieren.

Für welche Geräte gilt die Regelung?


Wallboxen ab 4,2 kW Ladeleistung

Wärmepumpen

Stationäre Batteriespeicher

Klimageräte mit hoher Leistung

 

Module nach § 14a EnWG – Ihre Wahlmöglichkeiten


Damit die neue Regelung in der Praxis funktioniert, hat die Bundesnetzagentur verschiedene Module festgelegt. Sie bestimmen, wie Ihre Anlage technisch eingebunden wird – und welche Netzentgeltvergünstigung Sie dafür erhalten.


Pauschalrabatt ohne separaten Zähler


  • Nutzung des bestehenden Zählersystems

  • Kein separater Zähler nötig

  • Sie erhalten einen pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte

  • Vorteil: Einfache Umsetzung, geringer Aufwand

  • Ideal für alle, die sofort starten wollen


Separater Zähler mit prozentualer Reduzierung


  • Jede steuerbare Verbrauchseinrichtung erhält einen eigenen Zähler

  • Verbrauch wird separat abgerechnet

  • Sie erhalten eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte

  • Vorteil: Transparente Abrechnung, oft höhere Einsparungen

  • Ideal für Haushalte mit hohem Verbrauch (z. B. Wärmepumpe)


Zeitvariable Netzentgelte (ab 2025)


  • Netzentgelte werden tageszeitabhängig berechnet

  • Günstige Stromnutzung in Schwachlastzeiten, höhere Kosten in Spitzenzeiten

  • Vorteil: Maximale Flexibilität – perfekt in Kombination mit Smart-Home- oder Energiemanagementsystemen

  • Ideal für alle, die aktiv steuern und gezielt sparen möchten

 

Unser Tipp: Wir beraten Sie, welches Modul am besten zu Ihrer Situation passt – damit Sie die größtmöglichen Vorteile haben.

So einfach funktioniert’s


  1. Prüfen – Wir klären, welche Technik nötig ist
  2. Anmelden – Online-Formular ausfüllen oder direkt Kontakt aufnehmen
  3. Einbauen – Ihr Installateur installiert, wir schließen ans Netz an
  4. Profitieren – Ab sofort sparen Sie Netzentgelte

Hier gehts zum Kontaktformular
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefonisch für Sie da

{field 1114}

Warum steuerbare Verbrauchseinrichtungen wichtig sind


Immer mehr Menschen fahren elektrisch, heizen mit Wärmepumpen oder setzen auf Batteriespeicher. Das ist gut fürs Klima – fordert aber auch unser Stromnetz. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sorgen dafür, dass wir alle gemeinsam sicher versorgt bleiben.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sparen: reduzierte Netzentgelte

  • Absichern: Netzstabilität auch in Spitzenzeiten

  • Mitgestalten: Ihre Technik wird Teil der Energiewende

Ihre Vorteile als Kunde der Stadtwerke Schwarzenberg

Finanzielle Vorteile


  • Vergünstigte Netzentgelte

  • Pauschale oder prozentuale Rabatte

  • Ab 2025: zeitvariable Tarife

Komfort ohne Einschränkung


  • Geräte bleiben in Betrieb

  • Drosselungen sind kurz und kaum spürbar

  • Alle Eingriffe sind dokumentiert

Zukunftssicherheit


  • Gesetzliche Vorgaben erfüllt

  • Smart-Home-Integration möglich

  • Wertsteigerung der Immobilie

Typische Szenarien


  • Familie mit E-Auto: „Unsere Wallbox lädt flexibel und günstiger – ohne Abstriche.“

  • Hausbesitzer mit Wärmepumpe: „Wir sparen Stromkosten und sichern das Netz.“

  • PV-Besitzer mit Speicher: „Unser Haus ist ein kleines Kraftwerk – und wir profitieren von den Vorteilen.“

Häufige Fragen (FAQ)

Dazu gehören alle Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW, die am Niederspannungsnetz betrieben werden. Typische Beispiele sind:

  • Wallboxen (private Ladepunkte für Elektroautos)

  • Wärmepumpen (inklusive elektrischer Heizstäbe)

  • Klimageräte und Raumkühlsysteme

  • Stromspeicher mit Netzbezug
    Auch mehrere kleinere Geräte zählen zusammen, wenn sie gemeinsam über 4,2 kW liegen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW. Bestandsanlagen von vor diesem Datum haben Übergangsregelungen oder bleiben ausgenommen.

Im Fall einer drohenden Netzüberlastung darf der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Anlage vorübergehend auf 4,2 kW begrenzen. Ihr Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Die Drosselung ist zeitlich befristet und kaum spürbar – Ihr Auto lädt weiter, Ihre Wärmepumpe läuft weiter.

  • Mit einer alten § 14a-Vereinbarung: Bestandsschutz bis Ende 2028, danach gelten automatisch die neuen Regeln. Ein freiwilliger Wechsel ist jederzeit möglich.

  • Ohne § 14a-Vereinbarung: keine Pflicht zur Teilnahme. Ein Wechsel ins neue Modell ist freiwillig möglich.

  • Nachtspeicherheizungen: bleiben dauerhaft von der neuen Regelung ausgenommen, bestehende Vereinbarungen gelten weiter.

Nein – wenn Ihr Elektrofachbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber anmeldet, werden die Vergünstigungen automatisch berücksichtigt.

  • Modul 1: Pauschaler Rabatt, keine zusätzlichen Zähler erforderlich.

  • Modul 2: Separater Zähler für die Anlage, prozentuale Reduzierung der Netzentgelte.

  • Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte (ab 2025), besonders geeignet für Smart-Home- und Energiemanagementsysteme.
    Wenn Sie kein Modul wählen, werden Sie automatisch in Modul 1 eingeordnet.

Ja, die Teilnahme nach § 14a EnWG gilt unabhängig vom gewählten Stromtarif. Entscheidend ist allein, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist.

Die Leistungen werden zusammengerechnet. Wenn die Summe mehr als 4,2 kW beträgt, gelten die Geräte als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und fallen unter die Regelung.

Die Anmeldung muss immer über einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Dieser sorgt auch dafür, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden.

Ja, Sie können von einem Modul ins andere wechseln (z. B. von Modul 1 zu Modul 2 oder Modul 3), wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel zurück in die alte Regelung vor 2024 ist nicht möglich.

Downloadbereich

Ansprechpartner

Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Instagram
  • Privatkunden Privatkunden
    • Strom
    • Erdgas
    • Wärme
    • Elektromobilität
    • Energieimpuls
    • Photovoltaik
    • Stadtgutschein
  • Geschäftskunden Geschäftskunden
    • Strom
    • Erdgas
    • Wärme
    • Elektromobilität
    • Partnerschaft & Support
    • Stadtgutschein
  • Kundenservice Kundenservice
    • Zählerstand
    • Umzug
    • Kündigung
    • Aktionsangebote
    • Kundenportal
    • Formulare
    • Häufige Fragen
    • Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten
  • Netze Netze
    • Strom
    • Erdgas
    • Wärme
    • Leitungsauskünfte
  • Unternehmen Unternehmen
    • Über uns
    • Engagement
    • Nachhaltigkeit
    • Veranstaltungen
  • Karriere Karriere
    • Ausbildungsberufe
    • Initiativbewerbung
    • Stellenangebote

So erreichen Sie unseren Kundenservice

03774 1520-200

Störung

03774 62109
0375 3541494
Stadtwerke Schwarzenberg GmbH
Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg
Montag
nach Terminvereinbarung
Dienstag
08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
08:00 – 18:00 Uhr
Freitag
nach Terminvereinbarung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutzeinstellungen
  • Kundencenter
  • Störungshotline
  • Kontakt
  • Tarifrechner

Suche

Tarifrechner

  • 5
  • 7.5
  • 10
  • 12.5
  • 15