§ 14a EnWG – Ihre Vorteile mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Allgemeine Informationen zum § 14a EnWG
Mit der seit 2024 geltenden Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelten klare Vorgaben für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen insbesondere Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Stromspeicher.
Diese Anlagen müssen so eingebunden sein, dass sie bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig in ihrer Leistung reduziert werden können. Das schützt die Versorgungssicherheit – und bringt Ihnen als Anlagenbesitzer gleichzeitig finanzielle Vorteile durch vergünstigte Netzentgelte.
Egal ob Sie Ihre Anlage bereits betreiben oder neu planen: Wir erklären,
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was die Regelung für Sie bedeutet,
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welche Geräte betroffen sind,
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welche Wahlmöglichkeiten Sie bei der Anbindung haben (Module),
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und welche Sonderregeln für Bestandsanlagen gelten.





