Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Mehr Energieeffizienz für Verbraucher
Mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) setzt Deutschland die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie von 2006 vollständig um. Ziel ist es, den Jahresenergieverbrauch dauerhaft zu senken und Einsparpotenziale für Verbraucher transparent zu machen. Energieunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend über Beratungsangebote und Effizienzmaßnahmen zu informieren.
Nützliche Informationen und Angebote finden Sie hier:
- Bundesstelle für Energieeffizienz: www.bfee-online.de
- Tipps & Vergleichswerte: www.ganz-einfach-energiesparen.de