Häufige Fragen zur Stromversorgung und zu gesetzlichen Veröffentlichungspflichten
Bei Streitigkeiten mit dem Stromversorger kann die Schlichtungsstelle Energie weiterhelfen. Sie vermittelt kostenlos zwischen Kunden und Energieversorgern und unterstützt bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten im Bereich Stromversorgung.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur informiert über Rechte und Pflichten rund um Strom- und Gasverträge. Er bietet Hilfe bei allgemeinen Fragen zur Energieversorgung und bei Beschwerden über Stromanbieter.
Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und weiteren Vorschriften sind Energieversorger verpflichtet, bestimmte Inhalte wie die Stromkennzeichnung, Informationen zur Grundversorgung, zur EEG-Umlage, zur Online-Streitbeilegung und zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) öffentlich zugänglich zu machen.
Die Stromgrundversorgung ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass Haushaltskunden zuverlässig mit Strom beliefert werden, auch wenn kein individueller Stromliefervertrag vorliegt. Die Bedingungen richten sich nach dem EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über die Herkunft des gelieferten Stroms – zum Beispiel aus erneuerbaren Energien, Kohle, Erdgas oder Kernenergie. Stromanbieter müssen diese Information jährlich nach § 42 EnWG veröffentlichen.
Die Online-Streitbeilegung ist ein Angebot der EU. Sie ermöglicht es, Streitfälle mit Unternehmen – etwa über Stromverträge – online und außergerichtlich zu klären. Die Plattform ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Das Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen zu Maßnahmen wie Energieaudits oder dem Einsatz von Energiemanagementsystemen, um Energieeffizienz und Klimaschutz zu verbessern.