Veröffentlichungspflichten von EEG-Daten


Transparenz bei der EEG-Umlage

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) wird in Deutschland eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage nach § 3 AusglMechV von allen Letztverbrauchern erhoben. Diese Umlage dient der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt und muss spätestens bis zum 15. Oktober für das Folgejahr veröffentlicht werden.

Aktuelle Informationen finden Sie direkt auf der offiziellen Transparenzplattform:
www.netztransparenz.de/de/EEG-Umlage.htm