Fragen zum Zählerstand
Wann und wie Sie Ihren Zählerstand für Strom und Gas ablesen und mitteilen müssen – und was passiert, wenn keine Angaben vorliegen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen:
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Online: Nutzen Sie bequem das Formular auf unserer Homepage.
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E-Mail: Senden Sie uns die Angaben an kundenservice@stadtwerke-schwarzenberg.de.
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Post: Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, Straße der Einheit 42, 08340 Schwarzenberg.
Bitte geben Sie dabei immer Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum an.
Wir benötigen Ihren Zählerstand, um Ihren Energieverbrauch korrekt zu erfassen und abzurechnen.
Darüber hinaus kann Ihr Zählerstand genutzt werden, um auf Wunsch Ihre monatlichen Abschläge anzupassen, sodass Ihre Zahlungen möglichst genau Ihrem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.
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Keine oder verspätete Meldung: In diesem Fall sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Verbrauch auf Basis Ihrer bisherigen Daten hochzurechnen bzw. zu schätzen.
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Genauere Abrechnung: Wenn Sie eine verbrauchsgenaue Abrechnung wünschen, sollten Sie Ihren Zählerstand unbedingt nach Aufforderung mitteilen.
Wichtig:
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Bei Einzug oder Auszug ist die Mitteilung des Zählerstands am Tag der Wohnungsübergabe zwingend erforderlich (§ 2 StromGVV/GasGVV).
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Nur so können wir eine korrekte Abrechnung erstellen und sicherstellen, dass der Verbrauch eindeutig dem richtigen Zeitraum und Nutzer zugeordnet wird.