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Wie sind die Kündigungsfristen bei den Stadtwerken Schwarzenberg?

Unsere Kündigungsfristen variieren von Vertrag zu Vertrag. Sie finden Ihre Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Alternativ können Sie Ihre Vertragsdaten online - nach Registrierung - in unserem Kundenportal einsehen.

 

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Wenn Ihr Energielieferant seine Preise anpasst, unabhängig ob Preiserhöhung oder -senkung, greift automatisch Ihr Sonderkündigungsrecht. 

 

Vorteile des Sonderkündigungsrechts?

Es setzt bindende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung außer Kraft - mehr Informationen finden Sie im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung § 41 Abs. 3 EnWG.   

 

Was muss eine Kündigung enthalten?

Notwendige Daten für Ihre Kündigungsmitteilung sind: 

  • Name, Vorname
  • eine aktuelle Telefonnummer oder E-Mailadresse
  • Adresse der Abnahmestelle
  • Ihre Kundennummer sowie Rechnungsnummer
  • Zählernummer 
  • Kündigungsgrund
  • bei Umzug Ihre neue Anschrift
  • und der Kündigungstermin.

 

Wie kann ich meinen Energieliefervertrag kündigen?

Aktuelle via Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder senden Sie Ihre Kündigung via Brief an

 

Stadtwerke Schwarzenberg GmbH
Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg 

 

Wer sind meine Ansprechpartner?

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

 

Wie kann ich Verträge mit den Stadtwerken widerrufen?

Alle privaten Letztverbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken Schwarzenberg geschlossenen Vertrag für den Bezug von Energie widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Widerrufsformular erfolgen.

 

Wer hilft bei Störungen?

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich in Notfällen bitte an unseren Entstörungsdienst unter 03774 62109.

Gerne helfen wir Ihnen auch tagsüber weiter. Bei Störungen während unserer Öffnungszeiten sind wir per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke–schwarzenberg.de oder per Telefon unter 03774 1520-200 für Sie da. Die 03774 62109 können Sie natürlich auch benutzen.

 

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG – § 36 Abs. 1 Satz 1) geregelt. Jeder Haushalt hat das Recht unabhängig von seinem Standort mit Strom und Gas versorgt zu werden. Deshalb muss es immer einen Energielieferanten vor Ort geben, der die Rolle des Grundversorgers übernimmt. Das Versorgungsunternehmen, das die meisten Kunden eines öffentlichen Netzes mit Strom und Gas versorgt, ist in der Regel auch der Grundversorger.

 

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieanbieter?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb des Energienetzes (sprich: Kabel und Leitungen, die der Versorgung mit Strom und Gas dienen) zu sorgen. Der Energieanbieter hingegen liefert Ihnen nach einem Vertragsabschluss Strom und Gas. Ihren Energieanbieter können Sie in den Bereichen Strom und Gas wechseln, den Netzbetreiber nicht.

 

Was sind Abschlagzahlungen?

Abschlagszahlungen sind die Zahlungen, die Sie monatlich für den Bezug von Strom und Gas an die Stadtwerke Schwarzenberg bezahlen. Ein Abschlag errechnet sich aus den geschätzten Jahreskosten durch die Anzahl der Monate, die Sie Abschläge zahlen müssen. Haben Sie am Ende des Jahres weniger verbraucht als geschätzt, erhalten Sie eine Gutschrift über den zu viel gezahlten Geldbetrag. Haben Sie mehr verbraucht als geschätzt, müssen Sie etwas nachzahlen.