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Stand: 10.04.2024

 

Die Bundesregierung hat die Energiekunden mit der Strom-, Wärme-, und Gaspreisbremse in den Zeiten stark gestiegener Energiekosten entlastet. Sämtliche Hilfen wurden aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Preisbremsen sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Auch die befristete Absenkung der Umsatzsteuersatz für Gas und Wärme galt nur bis zum 31.03.2024. Seit dem 01.04.2024 fallen hier wieder 19 % Umsatzsteuer an.

 

All unsere anspruchsberechtigten Kunden haben ihre Entlastung aus den Energiepreisbremsengesetzen erhalten.

 

Wir halten auf diesen Seiten weiterhin alle relevanten Informationen für Privat-, Gewerbe- und Großkunden bereit. Eine Aktualisierung erfolgt nur noch, sollten neue gesetzliche Regelungen vorliegen. 

 

  

Kundengruppen


 

 

Zusätzlich zu den Preisbremsen empfehlen wir Ihnen, Ihren Energieverbrauch zu analysieren und möglichst weiter zu senken. Somit können Kosten ebenfalls gesenkt werden. Dazu haben wir Ihnen hilfreiche Energiespartipps zusammengestellt.

 

 

 

Umsetzung der Energiepreisbremsen 


Da das Anfrageaufkommen in unserem Kundenservice derzeit sehr hoch ist, gehen wir in den folgenden Fragen vorab gern auf mögliche Unklarheiten ein. Sollten Sie darüber hinaus Klärungsbedarf haben, sind unsere Ansprechpartner natürlich für Sie da. 

 

 

 

 

 

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Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben stellt uns dabei vor große Herausforderungen, da die Regelungen äußerst komplex sind. In unserem Abrechnungssystem müssen umfangreiche Anpassungen vorgenommen werden. Dabei müssen wir sehr sorgfältig und gewissenhaft alle Details berücksichtigen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens im Moment etwas länger dauern kann. Das Anfrageaufkommen in unserem Kundenservice ist derzeit sehr hoch.

 

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Umsetzung der Energiepreisbremsen  


Da das Anfrageaufkommen in unserem Kundenservice derzeit sehr hoch ist, gehen wir in den folgenden Fragen vorab gern auf mögliche Unklarheiten ein. Sollten Sie darüber hinaus Klärungsbedarf haben, sind unsere Ansprechpartner natürlich für Sie da. 

 

 

 

 

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Jahresverbrauch


Je nach Sparte berechnen sich die Entlastungskontingente und somit der anzusetzende Verbrauch unterschiedlich – dazu finden Sie untenstehend in den einzelnen Sparten weitere Details.

Um einen näherungsweisen Überblick über Ihre Entlastungen zu enthalten, können Sie sich an der Verbrauchsaufstellung Ihrer letzten Jahresrechnung von Anfang 2023 orientieren. Bitte beachten Sie, dass ein kompletter Jahresverbrauch anzugeben ist.

 

Arbeitspreise und Grundpreise


Diese finden Sie in Ihrem letzten Preisanpassungsschreiben, das Sie im November 2022 erhalten haben.

 

Hinweise zur Benutzung des Rechners


Die Berechnung erfolgt auf Basis der vom Bund erlassenen Gesetze vom 20.12.2022 zu den Preisbremsen für Erdgas, Wärme bzw. Strom und Ihren Angaben. Der Entlastungsrechner gilt für Verbrauchsmengen pro Jahr im Gas bis 1.500.000 kWh, im Strom sind es maximal 30.000 kWh (für jede Entnahmestelle eines Letztverbrauchers). Alle darüberhinausgehenden Verbräuche werden im Rahmen von Sonderparagraphen geregelt.

Ungeachtet der Preisbremsen kann sich ein Preisvergleich lohnen. Die verschiedenen Tarife der Stadtwerke Schwarzenberg können Sie im Tarifrechner gegenüberstellen.

Bitte beachten Sie, dass der angezeigte Entlastungsbetrag nur ein ungefährer Richtwert ist. In Ihrem persönlichen Schreiben, das Sie kürzlich erhalten haben, finden Sie den verbindlichen, für Sie gültigen Entlastungsbetrag und die daraus resultierenden Abschläge. 

  


Themenbereich Strom


 

Was sollten Sie zur Strompreisbremse wissen?

Stand 13.03.2023

 

Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt seit März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie soll dazu beitragen, Ihre Stromkosten zu senken. Durch die Strompreisbremse bezahlen Sie als Kunde auf 80 % Ihres Verbrauchs (=Entlastungskontingent) 40 Cent pro Kilowattstunde brutto (=Referenzpreis), auch wenn der Arbeitspreis in Ihrem Tarif höher ist.

 

Der Verbrauch, der über die 80 % hinausgeht, wird zum gültigen Preis Ihres Tarifs abgerechnet.

 

Welcher Verbrauch gilt für die Berechnung des Entlastungskontingents?
Als Basis für das Entlastungskontingent wird laut Gesetz die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose herangezogen (§ 6 Ziffer 1a StromPBG). Diese entspricht in vielen Fällen dem Jahresverbrauch aus 2021. Aufgrund einiger Besonderheiten in der Energiewirtschaft kann diese in wenigen Fällen jedoch davon abweichen. Wenn Sie in Ihrem individuellen Fall Fragen zum Entlastungskontingent haben, können Sie diese gern mit unserem Kundenservice besprechen.
Die Regelungen gelten für einen maximalen Jahresverbrauch von 30.000 kWh.

 

Was ist im Referenzpreis enthalten?
Der Referenzpreis beinhaltet die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer. 

 

Sämtliche Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

 

Wie wird die Strompreisbremse bei uns umgesetzt?

Stand 06.07.2023

 

Die Strompreisbremse gilt seit März rückwirkend für Januar und Februar. Somit waren die Abschläge für Januar und Februar noch in voller Höhe fällig. Erst der Märzabschlag wird in neuer, gebremster Höhe abgerechnet. Ab dann gilt der reduzierte Abschlag für alle weiteren Monate 2023, bei einer möglichen Verlängerung der Regelungen durch die Bundesregierung ggf. bis 30. April 2024. Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar wird in Ihrem Märzabschlag als Gutschrift berücksichtigt und verrechnet.

 

In Ihrem persönlichen Schreiben, dass Sie im Frühjahr erhalten haben, finden Sie den verbindlichen, für Sie gültigen Entlastungsbetrag und die daraus resultierenden Abschläge.  

 

 Im Entlastungsrechner oben können Sie selbst grob ausrechnen, wie hoch die Ersparnis in Ihrem Fall ist.

 

 

Nutzen Sie Strom zum Heizen?

 

Dann regelt die Novelle des Strompreisbremsengesetzes Folgendes (§ 5 Abs. 3 StromPBG):

  • Dient eine Netzentnahmestelle ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung, beträgt der Referenzpreis 28 Cent pro Kilowattstunde.
  • Dient eine Netzentnahmestelle nicht oder nicht ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder Stromheizung und wird diese Netzentnahmestelle über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, ergibt sich der für diese Netzentnahmestelle maßgebliche Referenzpreis aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche.
  • Beide Referenzpreise verstehen sich brutto einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.
  • Die Entlastung gilt für den Zeitraum August bis Dezember 2023 und wird als Einmalbetrag gewährt.
  • Eine tageszeitvariable Abrechnung gibt es bei den Stadtwerken Schwarzenberg im Tarif Nachtspeicherheizung und in der Grundversorgung mit Schwachlastregelung (Haushalt und Gewerbe).
  • Die genaue praktische Umsetzung dieser neuen Regelung ist noch in Klärung. Sobald uns gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, informieren wir Sie und berücksichtigen es bei der Abrechnung.

 

 

Haben Sie im Entlastungszeitraum eine neue Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge in Betrieb genommen?

 

Dann sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Wir passen daraufhin Ihre Jahresverbrauchsprognose mit Wirkung für den verbleibenden Entlastungszeitraum unterjährig an.

 

 

 

Themenbereich Gas


 

Was sollten Sie zur Gaspreisbremse wissen?

Stand 13.03.2023

 

Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt seit März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie soll dazu beitragen, die Verbraucher aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise zu entlasten. Durch die Gaspreisbremse bezahlen Sie als Kunde auf 80 % des Verbrauchs (=Entlastungskontingent) 12 Cent pro Kilowattstunde brutto (=Referenzpreis), auch wenn der Arbeitspreis in Ihrem Tarif höher ist.

 

Der Verbrauch, der über die 80 % hinausgeht, wird zum gültigen Preis Ihres Tarifs abgerechnet.

 

Welcher Verbrauch gilt für die Berechnung des Entlastungskontingents?
Als Basis für das Entlastungskontingent wird laut Gesetz der prognostizierte Verbrauch aus September 2022 herangezogen (§ 10 Absatz 1 Ziffer 1 EWPBG). Dieser entspricht in der Regel dem Jahresverbrauch aus 2021. In Einzelfällen kann Ihr Entlastungskontingent jedoch abweichen. Wenn Sie in Ihrem individuellen Fall Fragen zum Entlastungskontingent haben, können Sie diese gern mit unserem Kundenservice besprechen.
Die Regelungen gelten für einen maximalen Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh.

 

Was ist im Referenzpreis enthalten?
Der Referenzpreis beinhaltet die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer. 

 

Sämtliche Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

 

Wie wird die Gaspreisbremse bei uns umgesetzt?

Stand 13.03.2023

 

Da die Gaspreisbremse erst seit März rückwirkend für Januar und Februar gilt, waren die Abschläge für Januar und Februar noch in voller Höhe fällig. Erst der Märzabschlag wird in neuer, gebremster Höhe abgerechnet. Ab dann gilt der reduzierte Abschlag für alle weiteren Monate 2023, bei einer möglichen Verlängerung der Regelungen durch die Bundesregierung ggf. bis 30. April 2024. Mit dem Märzabschlag wird auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar als Gutschrift berücksichtigt und verrechnet.

 

In Ihrem persönlichen Schreiben, das Sie erhalten haben, finden Sie den verbindlichen, für Sie gültigen Entlastungsbetrag und die daraus resultierenden Abschläge.  

 

Im Entlastungsrechner oben können Sie selbst grob ausrechnen, wie hoch die Ersparnis in Ihrem Fall ist.

 

 

  

Themenbereich Wärme


 

Was sollten Sie zur Wärmepreisbremse wissen?

Stand 13.03.2023

 

Die von der Bundesregierung beschlossene Wärmepreisbremse gilt seit März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie soll dazu beitragen, die Verbraucher aufgrund der stark gestiegenen Wärmepreise zu entlasten.

 

Durch die Wärmepreisbremse bezahlen Sie als Kunde auf 80 % des Verbrauchs (=Entlastungskontingent) nur 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto (=Referenzpreis).

 

Der Verbrauch, der über die 80 % hinausgeht, wird zum gültigen Preis Ihres Tarifs abgerechnet.

 

Welcher Verbrauch gilt für die Berechnung des Entlastungskontingents?
Als Basis für das Entlastungskontingent wird laut Gesetz der prognostizierte Verbrauch aus September 2022 herangezogen (§ 17 Absatz 1 Ziffer 1 EWPBG). Dieser entspricht in der Regel dem Jahresverbrauch aus 2021. Wenn Sie in Ihrem individuellen Fall Fragen zum Entlastungskontingent haben, können Sie diese gern mit unserem Kundenservice besprechen.  
Die Regelungen umfassen den maximalen Jahresverbrauch in Höhe von 1.500.000 kWh.

 

Was ist im Referenzpreis enthalten?
Der Referenzpreis deckelt Ihren Wärmepreis einschließlich der Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile und der Umsatzsteuer. 

 

 Sämtliche Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

 

  

Wie wird die Entlastung aus der Wärmepreisbremse erstattet?

Stand 06.07.2023

 

  • Sie wohnen in einem Mietshaus oder in einer WEG?
    Die Erstattung Ihrer Entlastung erfolgt über Ihren Vermieter bzw. Hausverwalter. Er ist nach § 26 EWPBG verpflichtet, die Entlastung, die er nach diesem Gesetz erlangt, in der Heizkostenabrechnung und in den Nebenkostenabschlägen für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich dort über die genaue Verfahrensweise.

 

  • Sie haben einen eigenen Wärmeliefervertrag?  
    Da die Wärmepreisbremse erst seit März rückwirkend für Januar und Februar gilt, waren die Rechnungen für Januar und Februar noch in voller Höhe fällig. Erst die Märzrechnung wird in neuer, gebremster Höhe abgerechnet. Mit dieser wird auch die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar als Gutschrift berücksichtigt und verrechnet. Ab dann gilt der reduzierte Preis für alle weiteren Monate 2023, bei einer möglichen Verlängerung des Gesetzes sogar bis 30. April 2024.

 

In Ihrem persönlichen Schreiben, das Sie im Frühjahr erhalten haben, finden Sie den verbindlichen, für Sie gültigen Entlastungsbetrag und die daraus resultierenden weiteren Rechnungsbeträge. 

 

 

 

 

Welche Unterstützungen wurden weiter gewährt?


 
Stand 11.01.2023

 

  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme
    Neben der Gaspreisbremse hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Wärme von bisher 19 auf 7 Prozent beschlossen. Der verminderte Steuersatz gilt begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Die Ersparnis wird automatisch bei der Jahresabrechnung berücksichtigt. Sie müssen nichts tun.

 

 

  • Soforthilfe Gas im Dezember 2022
    Der erste Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung umfasste eine einmalige Soforthilfe im Dezember 2022, die sich am Abschlag und Energieverbrauch orientierte. Diese Soforthilfe wurde Privatkunden und kleinen sowie mittleren Unternehmen gewährt. Sie sollte den Zeitraum bis zur Einführung der eigentlichen Gaspreisbremse überbrücken.

 

 

Höhe der Soforthilfe im Dezember


Die Einmalzahlung im Dezember 2022 entsprach in etwa einem Abschlagsbetrag. Zur genauen Berechnung wurde ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs angesetzt und mit dem Gaspreis, der am 1. Dezember 2022 gültig war, multipliziert.



Hier ein Berechnungsbeispiel für die Soforthilfe:

 

prognostizierter Jahresverbrauch Basis September 2022

20.000 kWh

ein Zwölftel des Jahresverbrauchs

1.667 kWh

Arbeitspreis (brutto)  - Tarif: SZB-Erdgas-Klassik

20,98 Cent/kWh (inkl. 7% MwSt.)

monatlicher Grundpreis - Tarif: SZB-Erdgas-Klassik

14,45 EURO (inkl. 7% MwSt.)

Entlastungsbetrag

 ca. 364,19 €


Ihr genauer Entlastungsbetrag ist in Ihrer Jahresrechnung als separater Posten (Nettoentlastung gemäß ESWG) ausgewiesen.



Wie kommt die Entlastung bei Mietern an?
Der Vermieter muss die Soforthilfe in seiner nächsten Betriebskostenabrechnung berücksichtigen und den Mietern separat ausweisen. 

 

 

 

Bitte beachten Sie


 

Diese Informationsseiten geben einen allgemeinen Überblick über die Gesetze zur Strom-, Gas und Wärmepreisbremse. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine juristische oder steuerliche Beratung dar.

 

 

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Im Eingangsbereich am Geschäftssitz der Stadtwerke hat ein moderner Kassenautomat seinen Platz gefunden. Ab sofort können Kunden ihre Strom- bzw. Gasrechnung und Abschläge einfach, schnell und kontaktlos bezahlen.

 

 

Längere Erreichbarkeit


Der Automat ist montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr über den rechten Eingang an der Straße der Einheit 42 erreichbar. So können unsere Kunden ihre Einzahlungen auch außerhalb der Öffnungszeiten unseres Kundenbüros durchführen.

 

 

Vorteile für Sie auf einen Blick

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  • sichere und schnelle Abwicklung des Zahlungsvorganges

  • kontaktlos

  • diskret

  • keine Wartezeiten

  • längere Öffnungszeiten

  • leichte Bedienung

 

 

Was man mit dem Automat alles erledigen kann


  • Einzahlungen beispielsweise auf monatlich fällige Abschläge oder zur Begleichung der Jahresrechnung 
  • Aufladen von Vorkassezählern 
  • Bezahlvorgänge für den Kauf unseres Stadtwerke Honigs und von Veranstaltungstickets
    (Honig und Tickets sind bis 15:00 Uhr in unserem Kundenbüro erhältlich)

 

  1. Am Automaten geben Sie Ihre Kundennummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung oder Vertragsbestätigung.

  2. Nach der Eingabe werden Ihnen alle Rechnungseinheiten (= Abnahmestellen) angezeigt, die Ihrer Kundennummer zugeordnet sind. Sie sehen alle offenen und bereits beglichenen Posten.

  3. Sie wählen eine gewünschte Position, um sie zu begleichen, oder legen einen individuellen Einzahlungsbetrag fest.

  4. Der erforderliche Betrag kann bar oder mit EC-Karte eingezahlt werden. Der Automat wechselt bei Barzahlung centgenau. Am Ende bekommen Sie eine Quittung, auf der auch Name und Kundennummer sowie die Schlüsselzahl bei Vorkassezählern vermerkt sind.

Und so funktioniert´s

Was muss ich beachten?

Was muss ich beachten?

 

  • Eingabe Ihrer Kundennummer

  • Annahme von Münzgeld ab 5 Cent
    und Geldnoten bis 100 €

  • centgenaues Wechselgeld

  • EC-Kartenzahlung

  • keine Auszahlung von Guthaben aus
    der Jahresabrechnung möglich 

 

 

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Natürlich wünschen wir, die Stadtwerke Schwarzenberg GmbH, uns, dass Sie unser Energiekunde bleiben - ganz gleich in welche Richtung sich Ihre eigene Welt noch entwickelt. Wir bedauern es natürlich, dass Ihr Energievertrag aktuell nicht mehr zu Ihren Lebensumständen passt. Selbstverständlich können Sie trotzdem auf unseren Service zählen.

 

 

 

Sie wünschen mehr Informationen zu Ihrer Vertragslaufzeit bzw. wollen mehr rund um das Thema Kündigung wissen? Oder benötigen mehr Hinweise, was im Falle eines Sterbefall vertraglich zu beachten ist?


Dann haben wir hier die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst:

 

 

 

 

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Sind wir doch mal ehrlich: Ein Umzug kostet immer jede Menge Zeit und Energie, denn man muss sich um viele Dinge, am besten gleichzeitig, kümmern. Damit Sie entspannt und doch sorgenfrei umziehen können, erklären wir Ihnen in wenigen Minuten, was Sie beim "Thema Umzug - Was ist mit meinen Energieverträgen nun zu tun?" beachten sollten. 

 

 

 

Sie ziehen innerhalb von Schwarzenberg um


Hier ist es möglich, dass Ihr aktueller Energievertrag in ihr neues Zuhause mit umzieht. Gern prüfen wir für Sie, ob Ihr bestehender Vertrag mit den abgeschlossenen Konditionen weitergeführt werden kann. Melden Sie sich gern bei uns. 

 

 

 

Sie ziehen in eine andere Stadt


In diesem Fall können wir Sie leider nicht mehr zu den von Ihnen gewohnten Konditionen beliefern, d.h. eine Vertragsmitnahme ist hier leider nicht möglich. Wenn Sie in Ihrem neuen Wohnort mit Energie von den Stadtwerken Schwarzenberg beliefert werden wollen, schicken Sie uns gern eine Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! inklusive Ihrer Daten (jährlicher Verbrauch und Adresse) oder schauen Sie in unseren Tarifrechner, welche Tarife wir für Sie in Ihrem neuen Zuhause haben.

 

 

 

Egal wo Sie sich örtlich nach Ihrem Auszug niederlassen   


 

Bitte teilen Sie uns Folgendes mit, wenn Sie umziehen: 

  • Persönliche Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten: aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Adresse der Verbrauchsstelle 
  • Ihre Zählernummer und die dazugehörigen Zählerstände bei Einzug (Schlüsselübergabe)
  • Ihre neue Anschrift
  • wenn uns noch nicht bekannt: Ihre Bankverbindung (zur Rückerstattung evtl. entstandenen Guthabens)

 

 

Senden Sie uns - innerhalb einer Frist von 6 Wochen - bitte Ihr Übergabeprotokoll nach Wohnungsübergabe/-nahme zu bzw. nutzen Sie gern folgendes Formular für Ihre Ab-/Anmeldung bei uns.

 

 

Warum es wichtig ist Ihren Umzug persönlich bei uns zu melden:

 

  • Wir, als Versorger, werden aus Datenschutzgründen im Falle eines Umzugs nicht informiert.
  • Ihren Umzug erfahren wir nur durch persönliche Mitteilung von Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung.
  • So entstehen keine unnötigen Kosten, z. B. Abschlagszahlungen, für Sie. 
  • Um eine genaue Endabrechnung zu gewährleisten, benötigen wir termingerecht die abgelesenen Zählerstände bei Wohnungsübergabe.

 

 

 

 

 

 

Wir haben da etwas für Sie


Hier haben wir eine hilfreiche Checkliste für Sie zusammengestellt, damit Sie in dieser recht aufregenden Zeit nichts vergessen und der Auszug reibungslos abläuft:

 

Checkliste 1. Wohnung.pdf (238.2 KB)

 

 

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Allgemeines zum Thema Umzug


Ihre Lebenssituation hat sich geändert und Sie haben sich entschieden Ihren Wohnort zu wechseln? 

Gern können Sie schon sehr früh Ihre Umzugspläne mit uns teilen. In 3 Monaten soll es dann endlich losgehen?! Treten Sie schon jetzt mit unserem Kundenservice in Kontakt. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, nutzen Sie gern folgendes Formular:

 

Kuendigung Liefervertrag wegen Umzug.pdf (1.61 MB)

Fassen wir zusammen: Je eher Sie Ihre Umzugspläne mit uns teilen, umso frühzeitiger können wir zusammen mit Ihnen alle relevanten Maßnahmen besprechen und einleiten. Dann können Sie entspannt umziehen, wenn es endlich soweit ist.

 

 

Getreu dem Motto "besser spät als nie"

Es ist verständlich, dass man vor lauter Umzugskartons und Umzugsstress mal etwas vergisst. Bleiben Sie entspannt und melden Sie sich bitte telefonisch unter 03774 1520-200 bei unseren Servicemitarbeitern. 

 

 

 

Welcher Energievertrag passt zu Ihnen?


Um den richtigen Vertrag für Sie zu finden, wenden Sie sich entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie auf unserer Homepage unseren Tarifrechner. Eine kompetente Beratung zu unseren Angeboten erhalten Sie auch über unseren Stadtwerke Live-Chat.

. . . weil wir auch an morgen denken!

Aktuell sehen wir einige Entwicklungen beim Klima hier im Erzgebirge, die uns zu denken geben. Seien es die letzten heißen Sommer oder der zu milde Winter, in der Natur hat all das Spuren hinterlassen. Die Bäume sind geschwächt und bieten eine ideale Angriffsfläche für den Borkenkäfer, der sich rasant ausbreitet. In den Talsperren fehlt oft so viel Wasser, dass längst vergessene Wege wieder auftauchen. 

 

 

» Wie kann ich mit einem Stromtarif die Umwelt schützen?

Ein Teil des Geldes, das wir mit diesem Tarif ERZGEBIRGSSTROM Zukunft erwirtschaften, fließt in Projekte, mit denen wir unserem grünen Erzgebirge etwas zurückgeben können. Vorrangig unterstützen wir die Aufforstung in der Region. Außerdem hegen und pflegen wir unsere Bienen nebst Bienenwiese und starten zu verschiedenen Anlässen Pflanzaktionen. Weitere ökologische Projekte werden folgen.

 

Kennen Sie geeignete Vorhaben, die wir unbedingt aufnehmen sollten? Haben Sie freiliegende Flächen, die aufgeforstet werden sollen? Schreiben Sie uns einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

» Warum sollte ich mich für einen Ökostromtarif entscheiden?

Wird der Strom im Kohlekraftwerk oder AKW erzeugt, entsteht viel schädliches CO2 und radioaktiver Abfall. Ihr ERZGEBIRGSSTROM Zukunft wird jedoch ohne negative Umweltauswirkungen, zum Beispiel aus Wasserkraft, produziert und ins Netz eingespeist. Bei einem angenommenen Verbrauch von 1.800 kWh Strom sparen Sie circa eine halbe Tonne CO2 pro Jahr ein.

 

Darüber hinaus steigt der Gesamtanteil des Grünstroms in Deutschland natürlich immer weiter, je mehr Kunden Ökostrom beziehen.

 

» Überzeugt, ich bin dabei! Wird mein Strom jetzt viel teurer?

Nein, bei einem Standardverbrauch von 1.800 kWh bezahlen Sie im Monat rund 3 Euro mehr im Vergleich zum günstigsten Tarif, im Jahr sind das circa 36 Euro. Damit kann jeder einen kleinen Beitrag leisten, ohne sich zu stark zu belasten. Und natürlich erfahren Sie jedes Jahr, was wir für die Umwelt getan haben!

 

Süß und regional

Süß und regional

Bei Vertragsabschluss schenken Ihnen unsere Stadtwerke Bienen ein leckeres Glas Honig!

 

Schauen Sie also im Kundenbüro in der Straße der Einheit 42 in Schwarzenberg vorbei, informieren Sie sich und tun Sie mit Ihrem Stromvertrag etwas Gutes. 

 

Und: Den ERZGEBIRGSSTROM Zukunft können Sie auch online abschließen!

 

Nicht nur für daheim

Auch als Gewerbetreibender können Sie von nun an Ökostrom beziehen – mit dem ERZGEBIRGSSTROM Gewerbe Plus. Weitere Infos erhalten Sie bei unserem Vertrieb unter 03774 1520-300 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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Warnung vor Betrügern


Momentan werden Kunden vermehrt telefonisch von angeblichen Mitarbeitern der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH wegen einer Energieabfrage kontaktiert. Dabei stammen die meisten Telefonnummern aus einem Callcenter in Hamburg.

 

Hier ist Vorsicht geboten, denn fast immer sind solche Anrufe Betrug!

 

Wir klären auf:

Eine freundliche Stimme meldet sich und stellt sich mit Energiekompass vor. Bei besonders dreisten Maschen wird sogar behauptet, im Auftrag des Energieversogers bzw. der Bundesregierung zu arbeiten.

 

Unter dem Vorwand einer "Energieabfrage",  wird nun versucht, an Kundendaten zu kommen. Dazu gehören persönliche Angaben und vor allem die Zählernummer. Betrüger verwenden diese Daten, um damit einen neuen Strom- oder Gasvertrag abzuschließen. Das erfolgt oft so geschickt, dass es der Angerufene erst später realisiert. 

 

So ist es zum Beispiel möglich, dass man am Telefon dem Anbieterwechsel unbemerkt zustimmt und bereits mit einem simplen „Ja“, das per SMS als Bestätigung abgefragt wird, einen wirksamen Vertrag abschließt. Eine Unterschrift ist nicht zwangsläufig erforderlich. 

 

Wir, die Stadtwerke Schwarzenberg, werden niemals einen Vertrag per Telefon mit Ihnen abschließen oder Ihre Kundendaten telefonisch erfragen. Geben Sie daher bitte niemals Ihre persönlichen Daten am Telefon preis und beenden Sie das Gespräch am besten zügig. Seien Sie bitte achtsam.

 

Sie sind in die Falle getappt?

Sollten Sie ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, denn es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Kommen Sie am besten während unserer Öffnungszeiten direkt ins Kundenbüro. Wir helfen Ihnen gern und beraten Sie! 


Stand 17.05.2024

 

 

Absenkung der EEG-Umlage ab 01.07.2022


Der Bundestag hat das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Das bedeutet, dass die EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 auf 0,00 ct/kWh abgesenkt wird.

 

Die Stadtwerke Schwarzenberg geben diese Senkung automatisch und vollumfänglich an ihre Stromkunden weiter. Sie müssen dafür nichts tun, die abgesenkte EEG-Umlage weisen wir auf Ihrer Jahresrechnung aus. Die Ersparnis beträgt ab 1. Juli 2022 4,43 ct/kWh brutto (3,72 ct/kWh netto). Der Grundpreis bleibt davon unberührt.

 

 Stand Juni 2022

 

 

Gern sind wir bei Fragen für Sie da


Kundenservice der Stadtwerke Schwarzenberg

Telefonisch für Sie da


Gern kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

 

Unter unserer Servicenummer 03774 1520-200 beantworten wir gern all Ihre Fragen.

 

Zu unseren aktuellen Öffnungszeiten  


  • Montag:  nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: nach Terminvereinbarung 
  • Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: nach Terminvereinbarung

 

sind wir telefonisch von Mo. - Fr. für Sie da.

Live-Chat der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

Chatten Sie mit uns


Stellen Sie Ihre Fragen gern in unserem Stadtwerke Live-Chat.

 

Unsere Mitarbeiter sind dann sofort - ohne Wartschleife - für Sie da.

 

Unser Live-Chat ist zu unseren Öffnungszeiten personell besetzt. 

 

Alternativ können Sie natürlich gern eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem persönlichen Anliegen schicken.

Firmengebäude Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

Kommen Sie bei uns vorbei


Ihnen ist ein persönliches

Gespräch in unserem Kundenservice 

lieber?

 

Dann kommen Sie mit unseren 

Servicemitarbeitern gern vor Ort ins Gespräch.

 

Sie finden uns direkt an der

B101 in Schwarzenberg:

 

Straße der Einheit 42
08340 Schwarzenberg

"Auf die Beine, Vereine!" 

Wir im Erzgebirge haben eine große Vereinswelt. Das ist wichtig und macht unsere schöne Region erst richtig lebendig.

 

Mit Corona geriet vieles ins Wanken, was über Jahre mit Mühe, Fleiß und Liebe aufgebaut wurde. Finanzielle Sorgen, zu wenig Nachwuchs oder offene Trainerposten sind nur einige der Schwierigkeiten, denen sich viele Vereine stellen müssen.

 

Seit jeher unterstützen wir ehrenamtliches Engagement im Erzgebirge, zum Beispiel mit Spenden, Sponsoring oder Vor-Ort-Aktionen.
Und das bleibt auch so!

 

 Mit der Aktion "Auf die Beine, Vereine!" greifen wir den Vereinen unter die Arme.  

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Wichtiger Hinweis - Aktion ist abgelaufen (Frist 31.01.2022)

Wir sind aber dabei zu prüfen, wann wir unsere Vereinsaktion wieder STARTEN. 


Energiekosten sparen und Verein unterstützen!

Sind Sie noch kein Kunde bei den Stadtwerken? Denken Sie noch einmal drüber nach! Denn dem Energieversorger aus der Ferne ist Ihr Verein vermutlich egal.

 

So funktioniert´s:

  • Sie werden Strom- und/oder Gaskunde bei den Stadtwerken Schwarzenberg.
  • Sie erhalten von uns einen Sofortbonus von 50 EURO je Vertrag und sparen jährlich bei Ihren Energiekosten. 
  • Wir legen nochmal 50 EURO je Vertrag für den von Ihnen ausgewählten Verein obendrauf!

 

Es ist ganz leicht
Geben Sie bei Vertragsabschluss folgende Aktionsworte an:
Auf die Beine, Vereine! + Ihren Wunschverein

 

Vertragsabschluss online

  • Tragen Sie die Aktionsworte im Feld "Rabattcode" ein.

Vertragsabschluss per Formular

  • Notieren Sie die Aktionsworte auf dem Antragsformular.
Unsere Vereinsaktion*

Wir geben den Sorgen & Bemühungen eine Stimme!

Suchen Sie Mitglieder? Fehlt Ihnen ein Übungsleiter etc.? Möchten Sie Ihren Verein einmal vorstellen? Wir geben Ihnen den Raum dafür. Unsere Kundenzeitschrift wird viermal pro Jahr an circa 19.000 Haushalte verteilt, eine große Reichweite.

 

Schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wo bei Ihnen der Schuh drückt. Wir besprechen in Ruhe, wir wir am besten helfen können und veröffentlichen es in einer unserer nächsten Ausgaben. Das kann von der kleinen Anzeige, dass Sie ein spezielles Amt im Verein besetzen müssen, bis zum ausführlichen Portrait Ihrer Vereinsarbeit alles sein - quasi als Werbung für Sie. Die Veröffentlichung erfolgt für Sie völlig kostenfrei!

 

Darüber hinaus können wir Ihr Anliegen unter Umständen auf unserer Website oder bei Veranstaltungen einbinden und auch dort weitergeben.

 

Wir freuen uns auf den direkten Kontakt mit Ihnen und sind gespannt, was Sie bewegt. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Sprachrohr der Vereine
 

*Aktionsbedingungen:

  • Die Prämie (50,- EURO brutto für den Neukunde und 50,- EURO für den Verein) wird für jeden neuen Strom- und/oder Gasvertrag mit den Stadtwerken Schwarzenberg in einem der gültigen Sondertarife gewährt. Der Jahresverbrauch Strom muss mindestens 500 kWh betragen. Verträge in der Grund- und Ersatzversorgung sind ausgeschlossen.
  • Die Aktion ist mengenmäßig begrenzt und gilt für alle Vertragsabschlüsse zwischen dem 01.09.2021 und dem 31.12.2022 oder solange der Vorrat reicht.
  • Die Lieferstelle muss im Vertriebsgebiet der Stadtwerke Schwarzenberg liegen.
  • Die begünstigten Vereine müssen Ihren Sitz innerhalb folgender Orte haben:
    Schwarzenberg* (inkl. den Eingemeindungen: Bermsgrün mit Jägerhaus, Erla-Crandorf, Grünstädtel und Pöhla), Bockau, Breitenbrunn, Crottendorf, Elterlein, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Scheibenberg, Sehmathal/Neudorf, Zwönitz.
  • Vereine aus allen Bereichen können begünstigt werden, z. B. für Sport und Gesundheit, Kunst und Kultur, Natur und Umwelt, Kinder und Soziales, Schule und Bildung u.v.m. ausgeschlossen sind jedoch Vereine mit politischem Bezug.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. für die Vereine kumuliert am Monatsende.
  • Diese Aktion ist nicht mit anderen Aktionen wie z.B. Freunde werben Freunde kombinierbar.

 

(*Wir unterstützen die Vereine in Schwarzenberg in allen Stadtteilen: Altstadt, Heide, Hofgarten, Neustadt, Neuwelt, Rockelmann, Sachsenfeld, Sonnenleithe, Vorstadt/Bärenackerweg, Wildenau/Brückenberg)

ERZGEBIRGSSTROM und ERZGEBIRGSGAS - zu fairen Preisen aus Schwarzenberg

Energie zum fairen Preis - und Sie unterstützen unsere Region

 

  • Vertragslaufzeit 1 Jahr
  • Vertragsverlängerung 1 Jahr
  • Kündigungsfrist 6 Wochen

 

 Ihre Vorteile:

 

  • Wir beliefern Sie so günstig wie möglich mit Strom.
  • Unser Kundenservice ist direkt vor Ort – ohne Warteschleife.
  • Neues Kundenportal zur Verwaltung Ihrer Verträge - online Rechnung.
ERZGEBIRGSSTROM Heimat für unsere Kunden innerhalb Schwarzenberg

Für alle, die günstig Strom beziehen wollen

 

  • Erstlaufzeit bis 31.12.2022 
  • Vertragsverlängerung 1 Jahr
  • Kündigungsfrist 6 Wochen

 

 Ihre Vorteile:

 

  • Wir beliefern Sie so günstig wie möglich mit Strom.
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ERZGEBIRGSSTROM PUR für unsere Kunden außerhalb von Schwarzenberg

Günstig und inklusive CO2-Abgabe!

Die Tarifdetails:

 

  • Erstlaufzeit bis 31.12.2022
  • Vertragsverlängerung 1 Jahr
  • Kündigungsfrist 6 Wochen

 

 Ihre Vorteile:

 

  • Sie schonen Ihren Geldbeutel und sparen mit dem günstigen Tarif.
  • Wir beliefern Sie so günstig wie möglich mit Gas.
  • Unser Kundenservice ist direkt vor Ort – ohne Warteschleife.
ERZGEBIRGSGAS PUR für unsere Kunden inner- u. außerhalb von Schwarzenberg

 

1. Sie füllen den Tarifrechner und suchen sich Ihren Tarif aus.

 

2Sie schließen den Vertrag ab.

 

3. Ab hier übernehmen wir für Sie!
- Kündigung bei Altanbieter
- Bestätigung des Lieferbeginns per Post
- schnelle Auszahlung des Bonus

 

Wichtig für Sie
Natürlich werden Sie auch bei einem Anbieterwechsel ohne Unterbrechung mit Strom und Gas von den Stadtwerken Schwarzenberg versorgt.

Den Wechsel erledigen wir für Sie - natürlich kostenfrei!

 

  • persönlicher Service und Vor-Ort-Betreuung

  • von Anfang an faire und günstige Preise

  • ein Energieversorger, der sich um die Region kümmert

  • über 25 Jahre Seriosität und Nachhaltigkeit

  • Unsere neue Kundenzeitschrift Sagenhaft gut versorgt mit den neuesten Infos zu Schwarzenberg und Region
Ihre Vorteile als Kunde der Stadtwerke Schwarzenberg